Hessens Justizministerin Kühne-Hörmann zum geplanten Unternehmensstrafrecht: „Übereilt und unausgereift“

Unternehmensstrafrecht und Lieferkettengesetz – an der Einführung entsprechender Gesetze arbeitet derzeit die Bundesregierung. Sie sorgen unter Hessens Unternehmen vielfach für Unmut, gerade in der Corona-Krise. Darüber spricht die hessische Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann, Mitte Dezember mit dem Hessischen Industrie- und Handelskammertag. Sie unterstreicht zudem, dass es aus ihrer Sicht Zeit ist für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Spitzenpositionen.
Frau Ministerin, viele hessische Unternehmerinnen und Unternehmer fühlen sich durch den Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht pauschal kriminalisiert. Können Sie das nachvollziehen?
Eva Kühne-Hörmann: Dieses Motiv will ich dem Gesetzentwurf nicht unterstellen. Aber der Entwurf und seine Signalwirkung sind zum jetzigen Zeitpunkt bedenklich. Er greift in dieser Form gerade die durch die Corona-Pandemie stark herausgeforderte Wirtschaft an. Unser gemeinsames Ziel muss es doch sein, die Wirtschaft und ihre Integrität zu stärken. Klar, der Abgasskandal und Wirecard haben zuletzt viel Vertrauen zerstört. Diese Straftaten schädigen nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. Deswegen ist die konsequente Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wichtig. Der Gesetzentwurf geht an diesem Ziel aber völlig vorbei. Er ist übereilt und unausgereift.
Zur Person
Eva Kühne-Hörmann ist seit Januar 2014 Hessische Ministerin der Justiz. Zuvor war sie Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst. Die gebürtige Kasselerin war bis 2019 vierundzwanzig Jahre ununterbrochen Mitglied des Hessischen Landtags. Neben ihrem Ministeramt ist sie zudem stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Hessen, Kreisvorsitzende der CDU Kassel sowie Stadtverordnete in Kassel.
Abseits der medial bekannten Skandale ist Wirtschaftskriminalität laut öffentlicher Statistik stark zurückgegangen, die Aufklärungsrate hoch. Finden Sie eine so starke Verschärfung der Rechtslage angebracht?
Die Statistik bildet sicher nicht jeden Einzelfall ab. Niemand weiß, wie hoch die Dunkelziffer ist. Sich diesem Thema zu widmen, ist anhand der genannten Beispiele wichtig. Doch entscheidend ist zweierlei: Dass zum einen das Ziel effektiv verfolgt werden kann und zum anderen die Umsetzung möglich ist, insbesondere für den Mittelstand. Das Aufbauen ideologischer Hürden, wie ich sie im Gesetzentwurf sehe, hilft hier nicht weiter.
Vorgesehen ist eine so genannte „Verbandstat“. Belegschaft und Eigentümer müssten die Folgen von Straftaten einzelner Fach- und Führungskräfte tragen. Wie stehen Sie zu einer „Strafe ohne Schuld“?
Diese gesamte Konstruktion im Gesetzentwurf ist problematisch. Es darf keine Strafe ohne Schuld geben. Der Entwurf der Bundesregierung stellt bei einer Verbandstat, die nicht von der Leitungsperson begangen wurde, gerade nicht auf das Erfordernis einer eigenen Verantwortlichkeit der Leitungsperson ab. Das wäre vor dem Hintergrund des Schuldprinzips verfassungsrechtlich aber geboten. Eine wie immer geartete Sanktionierung eines Verbandes darf daher nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich sein: Die Begehung einer Verbandstat, das Verschulden einer Leitungsperson sowie die Möglichkeit, die Tat durch angemessene Vorkehrungen zu verhindern. Nur bei Vorliegen aller dieser Punkte ist es aus meiner Sicht gerechtfertigt, eine wie auch immer geartete Verbandssanktion zu verhängen. Deswegen haben wir vonseiten der Justizminister der Union, aber auch aus anderen Ressorts, dazu aufgerufen, den Gesetzentwurf nachzubessern, unter anderem in einem gemeinsamen Brief an die Bundeskanzlerin.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht bietet bereits heute die Möglichkeit, bei Verstößen hohe Geldstrafen zu verhängen und wirtschaftliche Vorteile abzuschöpfen. Inwiefern reicht das nicht aus?
Grundsätzlich gibt es gute Erfahrungen mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem dort geltenden Opportunitätsprinzip. Dieses ermöglicht es den Verfolgungsbehörden, in Fällen, in denen nach pflichtgemäßem Ermessen eine Ahndung nicht erforderlich erscheint, von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abzusehen. Das hat sich in der Praxis bewährt und wurde von den Staatsanwaltschaften in Hessen verantwortungsvoll und mit Augenmaß genutzt. Zwar bedarf das Ordnungswidrigkeitenrecht einer Überarbeitung. Eine vollständige Abkehr davon, wie sie die Bundesministerin der Justiz in dem Regierungsentwurf vollzieht, ist meines Erachtens völlig unnötig.
Im Gesetzentwurf ist eine öffentliche Bekanntmachung betroffener Unternehmen vorgesehen. Finden Sie einen Pranger richtig?
Das muss man differenziert betrachten. Die öffentliche Bekanntmachung gerichtlicher Entscheidungen gegen Unternehmen ist nichts völlig Neues. Solche Vorschriften finden sich bereits im Bereich der kapitalmarktrechtlichen Regelungen des Börsengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes. Und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ermöglicht die Veröffentlichung eines Urteils unter gewissen Voraussetzungen. Die Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen darf jedenfalls nicht dazu führen, dass der betroffene Verband an den Pranger gestellt wird. Im angesprochenen Gesetzentwurf kann von einer Bekanntmachung aber dann abgesehen werden, wenn das Unternehmen mit den Verfolgungsbehörden kooperiert. Hierdurch soll meines Erachtens ein unzulässiger Zwang zur Kooperation auf die Unternehmen ausgeübt werden. In Wirklichkeit soll das Gesetz also doch als Druckmittel missbraucht werden und mit einer Prangerwirkung einhergehen. Daher ist diese Vorschrift der Bundesjustizministerin völlig missraten und verfassungsrechtlich bedenklich.
Auch das von der Bundesregierung geplante Lieferkettengesetz sorgt für Bedenken in Hessens Unternehmen. Natürlich leistet Hessens Wirtschaft – in ihrem Einflussbereich – ihren Beitrag, um Menschenrechte und eine faire Produktion überall auf der Welt zu verankern. Doch viele fragen sich angesichts der Eckpunkte zum Lieferkettengesetz: Wie soll ich die Zulieferer der Zulieferer meiner Zulieferer kontrollieren? Frau Ministerin, bringt uns das Gesetzesvorhaben weiter?
Über das grundlegende Anliegen, die weltweite Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in den Blick zu nehmen und zu fördern, sind wir uns wohl alle einig. Die Frage ist aber: Auf welchem Wege setzen wir das um? Offen ist aus meiner Sicht noch, ob für den Kampf gegen schlechte Sozial- und Umweltstandards in anderen Ländern ein solches Lieferkettengesetz in Deutschland überhaupt geeignet ist. Und wenn ja, wie genau es ausgestaltet sein sollte. Hier geht es um die Frage der richtigen Verantwortungsebenen.
Sie sprechen eine Regelung auf EU-Ebene an?
Ja, denkbar sind einheitliche EU-Standards bei der Einfuhr von Waren. Nationale Alleingänge helfen uns nicht weiter. Wir müssen uns darum kümmern, dass für die Wirtschaft europäische Standards gelten und diese dann von allen eingehalten werden. Treibt man solch ein Vorgehen hingegen auf nationaler Ebene voran, riskiert man negative Auswirkungen und viel Bürokratie für die deutsche Wirtschaft. Und das, ohne dem Ziel einen entscheidenden Schritt näher zu kommen. Ich fordere die Bundesregierung daher dazu auf, eine europäische Lösung zu finden.
Kann der Gesetzgeber das Unternehmensstrafrecht und Lieferkettengesetz überhaupt rechtssicher abbilden?
Nun, viele Länder und Praktiker kämpfen erst mal darum, dass beide Gesetze, so wie vorgesehen, nicht kommen. Daher lässt sich diese Frage derzeit nicht beantworten. Die Anliegen, also die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und die weltweite Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards, sind richtig. Aber ich bin überzeugt: Beide Gesetzesentwürfe sind in der Praxis weder hilfreich noch können sie die gesteckten Ziele erreichen.
Abschließend noch ein Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Spitzenpositionen: Sie unterstützen eine Initiative für eine gesetzlich geregelte Familienzeit. Worum geht es dabei?
Die gesetzlich geregelte Familienzeit soll auch für Spitzenmanagerinnen und Spitzenmanager gelten. Nach aktuellem Stand sind sie gezwungen, ihr Mandat im Vorstand, in der Geschäftsführung oder im Aufsichtsrat niederlegen zu müssen. Andernfalls drohen Haftungsrisiken. Ich möchte, dass sich Frauen nicht gegen eine Spitzenposition entscheiden, weil sie irgendwann Kinder kriegen wollen. Oder dass Männer ihr Mandat verlieren, weil sie Familienzeit nehmen. Hier brauchen wir einen Schritt in die Moderne, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Spitzenpositionen verbessert.
Das Interview führte Alexander Rackwitz, Hessischer Industrie- und Handelskammertag (HIHK).