Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Der DIHK ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder die Industrie- und Handelskammern sind.
Er vertritt in allen Fragen, die das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft betreffen, den gemeinsamen Standpunkt der IHKs auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber der Politik, der Verwaltung, den Gerichten und der Öffentlichkeit. Der DIHK hat keine Weisungsrechte gegenüber den IHKs. Er kann nur Empfehlungen aussprechen.
Zu den Kernaufgaben des DIHK gehört es, das Wissen der Organisation zu bündeln. Dabei kooperiert der DIHK auf allen seinen Arbeitsebenen mit den IHKs. Eine Zusammenarbeit, die auf dem Gegenstromprinzip basiert: Der DIHK setzt die Informationen und Erfahrungen der IHKs in überregionale Wirtschaftspolitik um, über deren aktuelle Entwicklung er die IHKs wiederum umfassend unterrichtet.
Im Unterschied zu anderen Organisationen der Wirtschaft, besonders den Branchenverbänden, kann sich der DIHK dabei auf eine breite Grundlage stützen: 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen aller Branchen und Größenklassen sind gesetzliche Mitglieder der IHKs. Der dadurch notwendige Ausgleich der Interessen macht den DIHK unabhängig von Einzelinteressen und schafft ein besonderes Gewicht gegenüber Politik, Behörden und Institutionen.