Nach 2G-Urteil in Niedersachsen: 2G auch im hessischen Einzelhandel beenden
16. Dezember 2021
Bezugnehmend auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg äußert sich Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK):
„Das Urteil hat Signalwirkung bis nach Hessen. Die Landesregierung sollte 2G auch im hessischen Einzelhandel beenden. Es sollten schnellstmöglich wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen - natürlich mit Abstand, Masken und Hygienekonzept.
Die derzeitige Regelung sorgt für große Wettbewerbsverzerrungen im stationären Einzelhandel. Während Grundversorger allen Kunden offenstehen, dürfen Sortimentsanbieter nur unter 2G und mit hohem Kontrollaufwand öffnen. Und das, obwohl der gesamte Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.
Das Gericht unterstreicht, dass die Maßnahme nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Durch 2G entsteht den betroffenen Händlern ein erheblicher, mit zunehmender Dauer existenzbedrohender Schaden. Der HIHK fordert die hessische Landesregierung dazu auf, die hiesige Verordnung schnell zu überarbeiten.“
© Annika List, HIHK