Hessische IHKs nehmen Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen wieder auf
5. Mai 2020
Ab dem 11. Mai bieten die hessischen Industrie- und Handelskammern wieder Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen für Gewerbetreibende und Mitarbeiter, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, an.
Dabei geht es im Verkehrsbereich um die notwendigen Qualifikationen für Berufskraftfahrer, Taxifahrer, Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte. Außerdem werden die Berufszugangsprüfungen Taxi/Mietwagen, Güterkraftverkehr und Kraftomnibusverkehr wieder aufgenommen. Zudem wird das Unterrichtungsverfahren zur notwendigen Qualifizierung der Spielgeräteaufsteller fortgesetzt.
Finanzdienstleister und Versicherer können die notwendige Sachkundeprüfung zur Vermittlung von Finanzanlagen, Versicherungen oder Immobiliardarlehen absolvieren. Für das Bewachungsgewerbe wird es wieder möglich sein, die Mindestqualifikation über eine Unterrichtung bei der IHK zu erwerben oder die nächste Stufe über eine Sachkundeprüfung zu erreichen.
Die hessischen IHKs haben einheitliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen ergriffen, um eine Infektionsgefahr für Prüfungsteilnehmer, ehrenamtliche Prüfer und IHK-Mitarbeiter zu minimieren.
Weitere Informationen erhalten Interessierte auf den Webseiten der einzelnen Industrie- und Handelskammern in Hessen.