Vorbild NRW - Hessische Wirtschaft fordert pragmatische Lösung für Weihnachtsmärkte und Adventssonntage
30. September 2020
Anlässlich der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschlossenen Freigabe von Weihnachtsmärkten und zur Regelung der Sonntagsöffnung an Adventssonntagen äußert sich Robert Lippmann, Geschäftsführer des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK), wie folgt:
„Wenn wir die wirtschaftlichen Einbußen des Einzelhandels und der Schausteller durch Corona begrenzen wollen, müssen wir über das „wie“ und nicht über das „ob“ von Weihnachtsmärkten und anderen Stadtfesten sprechen. Die hessische Landesregierung hat früh signalisiert, dass sie sich solche Veranstaltungen vorstellen kann. Jetzt gilt es, den Kommunen ein klares Signal zu geben.Nordrhein-Westfalen macht vor, wie der notwendige Infektionsschutz pragmatisch auch mit den wirtschaftlichen Bedarfen des Einzelhandels und der Schausteller in Einklang zu bringen ist.Die hessische Landesregierung sollte diesem Beispiel folgen und die Rahmenbedingungen für Weihnachtsmärkte konkret benennen. Und: Sie sollte ebenfalls das Einkaufsgeschehen in der Vorweihnachtszeit durch die Möglichkeit der Sonntagsöffnung entzerren. Der Handel hat in den vergangenen Monaten bewiesen, dass er durchdachte Infektionsschutz- und Zugangskonzepte umsetzen kann, die die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.“
Hintergrund: Das Land Nordrhein-Westfalen hat „zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang an den Wochenenden vor und nach Weihnachten“ eine Erweiterung der Regelungen zur Sonntagsöffnung beschlossen. Demnach dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November 2020, 6., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 ihre Geschäfte auch sonntags im Zeitraum zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen. Zugleich unterstrich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass Weihnachtsmärkte grundsätzlich möglich sind, wenn Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzepte vorliegen, die die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind.