Verordnung zur Heizungsoptimierung bereitet Hessens Immobilienwirtschaft Probleme

25. Oktober 2022 - Eine Verordnung der Bundesregierung zur Heizungsoptimierung bereitet Hessens Immobilienwirtschaft Probleme. So sollen Gaszentralheizungssysteme - je nach Anzahl der Wohneinheiten - bis September 2023 oder September 2024 hydraulisch abgeglichen werden. Auf diesem Weg soll die Energieeffizienz der Heizungsanlagen deutlich gesteigert werden. Experten befürchten jedoch enorme Aufwände bei geringen Einsparungen von wenigen Prozent. 
„Für Hessen bedeuten die Pläne der Bundesregierung: Hunderttausende Wohnungen müssen aufwändig überprüft und deren Heizungen optimiert werden. Für die Immobilienwirtschaft sind diese Vorgaben nicht praxistauglich, auch angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“, stellt Ulrich Caspar, Vizepräsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK), fest. 
„Energieeffizienz ist längst ein zentraler Faktor in der hessischen Bau- und Immobilienwirtschaft. Die Unternehmen handeln in ihrem eigenen Interesse, wenn sie ressourcenschonend und klimagerecht bauen und betreiben. Rahmenbedingungen, die den energetischen Gesamtverbrauch von Gebäuden und Quartieren im Blick haben, sind sinnvoll. Aber regulatorische Vorgaben wie diese zur Heizungsoptimierung bedeuten einen erheblichen finanziellen und personellen Mehraufwand, ohne signifikanten Nutzen zu stiften. Bund und Land sollten nicht kleinteilige, sondern technologieoffene Bedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft schaffen. Sie sollten den Betrieben genügend Raum für Innovationen lassen, um Energie effizient einzusparen“, so Caspar weiter.
Nach Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes gab es 2021 in Hessen mehr als 235.000 Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen. In Summe befinden sich darin 1,47 Millionen Wohnungen. Mehrfamilienhäuser werden überwiegend mit Zentralheizungen beheizt. Rund 55 Prozent der Wohnungen in Hessen wurden 2018 laut Hessischem Statistischen Landesamt mit Gas beheizt, 30 Prozent mit Heizöl. Weniger bedeutend waren die Heizarten Fernwärme (7 Prozent), Strom (4 Prozent) und Erneuerbare Energien (2 Prozent). Bei den Baufertigstellungen von Wohngebäuden wurden zuletzt deutlich mehr Wohnungen mit Heizarten wie Geothermie und Fernwärme verzeichnet. Zwischen 2010 und 2020 stieg die Anzahl der Wohngebäude, die primär Geothermie, Umweltthermie und Solarenergie nutzen, von rund 1.500 Gebäuden jährlich auf zuletzt ca. 3.500. Gleichzeitig ist die Zahl der mit Öl oder Gas betriebenen Heizarten von ca. 2.750 im Jahr 2010 auf rund 2.000 Wohngebäude im Jahr 2020 gesunken.  
Hintergrund: Ausgangspunkt ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen, die auch den Namen Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung trägt. Demnach sind Gaszentralheizungssysteme in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen. In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024, es gelten Ausnahmen.