Vergaberecht in Hessen: HIHK begrüßt Modernisierung

Wettbewerb, Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit konsequent absichern

14. Januar 2026
Der Hessische Industrie‑ und Handelskammertag (HIHK) begrüßt das Ziel der Landesregierung, öffentliche Vergabeverfahren schneller, einfacher und verlässlicher zu machen. Die geplante Reform des Hessischen Vergabe‑ und Tariftreuegesetzes sieht unter anderem deutlich höhere Direktvergabeschwellen, eine Verschlankung der Nachweispflichten durch das Bestbieterprinzip sowie eine dreijährige Präqualifizierung vor und stärkt zugleich die Kontrollen. Das kann Unternehmen und Vergabestellen spürbar entlasten. Entscheidend ist nun, dass die Umsetzung wettbewerbsoffen, rechtssicher und mittelstandsfreundlich erfolgt.
Wichtig aus Sicht des HIHK ist, dass auch bei höheren Direktvergaben der Wettbewerb gewährleistet bleibt. Vergabestellen sollten Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren, Anbieter gezielt ansprechen und für eine faire Rotation sorgen. So behalten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start‑ups reale Zugangschancen, ohne die gewünschte Beschleunigung zu gefährden. Ebenso notwendig ist, die Tariftreue praxistauglich auszugestalten: Klare, branchenspezifische Referenz‑Tarife, verhältnismäßige Nachweisanforderungen und ein medienbruchfreies, digitales Verfahren schaffen Rechtsklarheit und reduzieren Aufwand auf beiden Seiten.
Besonderes Gewicht legt der HIHK auf die Präqualifizierung. Wird sie landeseinheitlich, digital und mit dreijähriger Gültigkeit umgesetzt, sinken Doppelprüfungen, während die Sichtbarkeit qualifizierter Anbieter steigt. Das verbessert die Planbarkeit für Betriebe und erleichtert Vergabestellen eine zügige und rechtssichere Verfahrensführung. Die geplante Begrenzung von Nachunternehmerketten kann mehr Transparenz bringen, muss aber komplexe Bau‑ und Technikvorhaben berücksichtigen. Definierte Ausnahmen für Spezialgewerke, eindeutig geregelte Zuständigkeiten sowie risikobasierte statt flächendeckender Kontrollen sind dafür die richtigen Leitplanken.
Um die Reform in der Praxis tragfähig zu verankern, sollten landesweit einheitliche Handreichungen und Schulungen für Vergabestellen bereitgestellt werden. Ein begleitendes Monitoring nach zwölf und nach vierundzwanzig Monaten kann zeigen, ob Laufzeiten tatsächlich sinken, der Wettbewerb erhalten bleibt und die Beteiligung von KMU steigt. Wo nachjustiert werden muss, sollte dies zügig und evidenzbasiert erfolgen.
Frank Aletter, Geschäftsführer des HIHK, betont: „Schnelle, einfache und faire Vergaben sind ein Standortfaktor. Wenn Verfahren zügiger werden, Tariftreue rechtssicher geregelt ist und der Wettbewerb auch bei höheren Direktvergaben gewahrt bleibt, profitieren Unternehmen und öffentliche Hand gleichermaßen. Die Entlastung darf aber nicht im Formular enden. Entscheidend sind eine digitale Präqualifizierung ohne Medienbrüche, klare Leitplanken für Direktvergaben und Kontrollen mit Augenmaß – damit besonders der Mittelstand leichter zum Zug kommt.“
Mit diesen Leitplanken verbindet der HIHK die Erwartung, dass die Reform messbar zu mehr Tempo, Planbarkeit und Qualität in der Beschaffung führt – und damit Investitionen, Transformation und Wertschöpfung in Hessen stärkt.