Erleichterungen bei Corona-Soforthilfen sind wichtiges Signal
Faire Behandlung auch für Altfälle nötig
Wiesbaden, 27. Mai 2026
Die angekündigten Änderungen im Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe bringen für viele hessische Unternehmen eine spürbare Entlastung. Der Hessische Industrie- und Handelskammertag e.V. (HIHK) begrüßt ausdrücklich, dass das Land seine Verwaltungspraxis anpasst und damit die wirtschaftliche Realität vieler Betriebe stärker berücksichtigt.
Insbesondere die Entscheidung, verfügbare betriebliche Eigenmittel künftig nicht mehr fördermindernd anzurechnen sowie tatsächlich geleistete und nicht gestundete Darlehenstilgungen als förderfähige Ausgaben anzuerkennen, ist aus Sicht der Wirtschaft ein wichtiger Schritt.
„Die jetzt vorgestellten Erleichterungen schaffen reale Entlastung für viele Betriebe und senden ein wichtiges Signal an die hessische Wirtschaft: Die Sorgen der Unternehmen werden ernst genommen“, erklärt Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertag. „Gerade vor dem Hintergrund anhaltender Krisen, hoher Kosten und schwacher Konjunktur ist das ein notwendiger Schritt.“
Gleichzeitig betont der HIHK: Trotz der Verbesserungen werden zahlreiche Unternehmen weiterhin mit Rückforderungen konfrontiert sein. Um wirtschaftliche Härten zu vermeiden, sollten die vorhandenen Instrumente konsequent und transparent genutzt und kommuniziert werden – dazu gehören Ratenzahlungen und Stundungen sowie die Möglichkeit eines (Teil-)Erlasses oder einer Niederschlagung bei besonderer Härte.
Unbefriedigend ist, dass für rund 20.000 bestandskräftig abgeschlossene Fälle keine vergleichbar wirkende, generelle Entlastung möglich ist. Für diese sogenannten Altfälle bleibt im Wesentlichen nur der Weg über Einzelfallentscheidungen bei besonderer Härte.
Der HIHK appelliert an die zuständigen Stellen, die Änderungen zügig, verständlich und möglichst unbürokratisch umzusetzen und Unternehmen aktiv über bestehende Optionen wie Stundung, Ratenzahlung und Härtefallregelungen zu informieren. Entscheidend sei, dass Betriebe, die in der Pandemie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, in der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht unverhältnismäßig belastet werden.
