Verabschiedung der Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Wichtiger Beitrag zur regionalen Fachkräfte- und Standortsicherung

Wiesbaden, 10.Juli 2024
Der Hessische Industrie- und Handelskammertag begrüßt die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes, denn er steigert die Attraktivität von Orten, an denen keine wirtschaftliche Grundlage für konventionelle Supermärkte gegeben ist. „Die vorgesehene Sonntagsöffnung für digitale Kleinstsupermärkte schafft ein Lebensmittelangebot in unterversorgten Gebieten und leistet somit einen Beitrag zur regionalen Fachkräfte- und Standortsicherung. Sie können zudem die Lebensqualität in einer Kommune erhöhen und Plätze der Kommunikation und Begegnung sein. Digitale Kleinstsupermärkte stärken sowohl den städtischen wie auch ländlichen Raum und tragen somit zur Gleichwertigkeit der beiden Lebensräume bei“, sagt Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertags.
Dies ist vor allem wichtig, um metropolen- oder zentrumsferne Standorte für Fachkräfte attraktiv zu halten. Denn ohne angemessene Infrastrukturen sinkt auch deren Attraktivität – damit fehlen Arbeits- und Fachkräfte vor Ort, was sich langfristig auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt und zu einer weiteren Konzentration von Arbeitsplätzen in den Kernstädten führt. Mit der Novelle des HLöG zeigt die Landesregierung eindeutig eine Offenheit für technologische Innovationen und setzt ein Zeichen auf dem Weg zu einer Digitalisierungsstrategie für Deutschland. „Bei der Beschränkung und Befristung von Flächengröße und Sortimentsauswahl hätten wir uns aber insgesamt mehr Mut gewünscht. Insbesondere in abgelegeneren ländlichen Regionen könnten die beiden letztgenannten Punkte, beispielsweise bei der Umwidmung konventioneller Supermärkte in vollautomatisierte Verkaufsflächen zum Stolperstein werden. Der Koalitionsvertrag sieht zudem eine Überprüfung der Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor. In vielen Städten und Gemeinden werden aus Sorge vor Klagen keine verkaufsoffenen Sonntage mehr durchgeführt. Es bedarf daher einer zeitnahen Überprüfung und Überarbeitung dieser Regelungen, die nicht erst mit der Evaluierung des HLöG im Jahr 2029/2030 erfolgen darf“, so Kirsten Schoder-Steinmüller weiter.