Trotz Rückgang im August: Steigende Insolvenzgefahr für Unternehmen in Hessen

30. Oktober 2020

Zu den heute vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen zu Unternehmensinsolvenzen im August 2020 äußert sich Dr. Christian Gastl, Vizepräsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK):
„Der starke Rückgang der Unternehmensinsolvenzen geht auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zurück. Spätestens ab Oktober sind auch in den Statistiken zunehmende Insolvenzen von Unternehmen zu erwarten. Erst dann spiegeln sie die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wider.
Von einer längeren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über das Jahresende hinaus muss die Politik dringend Abstand nehmen. Jede Insolvenz ist für die Betroffenen hart. Doch gleichzeitig wirken Insolvenzen wie ein Immunsystem für Hessens Wirtschaft. Zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen müssen aus dem Markt ausscheiden. Das verhindert Kettenreaktionen und dass sich gesunde Unternehmen anstecken.
Mit den neuen Corona-Maßnahmen steigt die Insolvenzgefahr weiter. Vor allem in Branchen, die von behördlichen Einschränkungen betroffen sind, also im Gastgewerbe, im Veranstaltungswesen, im Tourismus und bei den Dienstleistern. Die Politik sieht hier richtigerweise weitere Unterstützungen und für den Lockdown-Monat November Umsatzerstattungen vor. Viele Betriebe befinden sich allerdings seit Monaten in schwieriger Lage, Eigenkapital ist zunehmend aufgezehrt. Deshalb sollten die Hilfen tatsächlich schnell und unbürokratisch fließen. Zudem sollte die Politik die Rahmenbedingungen für bestehende und neue Unternehmen weiter verbessern. Dazu gehören die Ausweitung des Verlustrücktrages und die Fortschreibung von Programmen wie der Mikroliquidität.
Mit diesen Weichenstellungen kann Hessens Wirtschaft über eine gewisse Zeit auch vermehrte Insolvenzen abfedern. Einzelne Unternehmen werden ausscheiden, neue entstehen. Was bleibt, sind Hessens hervorragende Fachkräfte.“
Hintergrund: Die Bundesregierung hat die seit März 2020 gültige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres verlängert. Von der verlängerten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgenommen sind akut zahlungsunfähige Unternehmen; für sie lief die Regelung Ende September aus. Daher ist ein Anstieg der Unternehmensinsolvenzen spätestens ab Oktober 2020 zu erwarten.