Startschuss für Sommer-Abschlussprüfungen in der Berufsausbildung
5. Mai 2020
Die Prüfungen bei den hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) nehmen in dieser Woche wieder Fahrt auf. Zunächst beginnen die mündlichen und praktischen Prüfungen. Die schriftlichen IHK-Prüfungen in der Ausbildung werden bundeseinheitlich Mitte Juni durchgeführt. Damit sollen möglichst alle Prüfungen bis zum Ende des Ausbildungsjahres am 31. Juli 2020 abgeschlossen sein.
In Hessen stehen in diesem Sommer rund 14.700 Azubis im IHK-Bereich vor ihren Abschlussprüfungen. Weitere 1.800 Azubis fiebern dem ersten Teil ihrer Ausbildungsprüfung entgegen. Mit dem jetzigen Start werde vermieden, die Abschlussprüfungen über das normale Ende des Ausbildungsjahres hinaus zu verschieben. „Viele Betriebe wie auch angehende Fachkräfte haben konkrete Pläne für die Zeit nach der Ausbildung und hoffen, dass sich diese trotz der Corona-Pandemie verwirklichen lassen. Dafür werden wir als IHKs unserer Verantwortung gerecht und wollen dem aktuellen Abgangsjahrgang einen regulären Berufsabschluss ermöglichen“, hebt Eberhard Flammer, Präsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages, hervor.
Auch in der beruflichen Weiterbildung läuft der Prüfungsbetrieb wieder an: Im Mai beginnen die mündlichen Prüfungen. Die schriftlichen Weiterbildungsprüfungen starten im Juni. Rund 3.500 Absolventen der beruflichen Weiterbildung stehen in Hessen vor dem Abschluss. Die angehenden Fachwirte, Meister oder Bilanzbuchhalter benötigen nun eine entsprechende Prüfungsvorbereitung.
„Wir blicken gespannt auf die morgigen Beratungen zwischen Bund und Ländern zur Öffnung der Schulen. Die hessischen IHKs wünschen sich eine jahrgangsübergreifende Öffnung der Berufsschulen, Lehrwerkstätten und Fortbildungseinrichtungen. 1.800 Azubis, die vor dem ersten Teil ihrer Ausbildungsprüfung stehen, und 3.500 Absolventen der beruflichen Weiterbildung erhalten derzeit keinen vorbereitenden Unterricht. Fachkräfte in der Warteschleife können wir uns nicht leisten. Unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzvorschriften sollte es allen Trägern der beruflichen Bildung möglich sein, die Bildungsarbeit vor Ort wieder aufzunehmen.“
Die Gesundheit aller Beteiligten habe bei der Umsetzung der Prüfungen höchste Priorität. Die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften werde gewährleistet. Das gelte für die praktischen Prüfungen in Betrieben und Lehrwerkstätten genauso wie für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen, bei denen vor allem die Abstandsregelungen eine wichtige Rolle spielen. „Ganz besonders danke ich den ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern, ohne deren Einsatz Prüfungen in der beruflichen Bildung nicht möglich wären. Das gilt in dieser schwierigen Zeit mehr denn je“, so Flammer.