Schülerpraktika ermöglichen - hessische IHKs ermuntern Betriebe und weisen auf Alternativen hin
21. Oktober 2020
Die Corona-Pandemie erschwert die berufliche Orientierung vieler junger Menschen in Hessen. Die hessischen IHKs ermuntern daher die Betriebe, Schülerpraktika auch weiterhin anzubieten – sofern es das Infektionsgeschehen und die Situation im Unternehmen zulassen. Praktika seien der beste Weg, um Jugendliche für eine Karriere in regionalen Unternehmen zu begeistern, heißt es dazu vom Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK).
„Die Berufsorientierung darf auch in Corona-Zeiten nicht leiden. Duale Ausbildung lohnt sich auch in der aktuellen Pandemie und eröffnet beste Karriereperspektiven. Der Fachkräftemangel hat sich in den vergangenen Monaten nicht aufgelöst, im Gegenteil: Ohne Praktika und Berufsorientierung droht er sich künftig weiter zuzuspitzen, da der Übergang junger Menschen in den Beruf durch fehlende Praxiseinblicke deutlich erschwert wird“, so Dr. Benedikt Porzelt, Federführer berufliche Orientierung beim HIHK.
Die hessischen IHKs begrüßen zudem einen aktuellen Erlass des Kultusministeriums, der Alternativangebote wie digitale Betriebsbesuche oder Online-Bewerbungstrainings vorsieht, sollte die Corona-Lage Praktika verhindern. So könnten die hessischen Schulen die Jugendlichen trotz Pandemie auf den Start ins Berufsleben vorbereiten.
„Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Infektionslage derzeit keine Praktika anbieten, können die Schulen bei den Alternativangeboten unterstützen und sich so bei den Fachkräften von morgen vorstellen. Neben digitalen Angeboten eignen sich auch IHK-Ausbildungsbotschafter, die ihre Erfahrungen in den Schulen vorstellen“, so Porzelt.
Die hessischen IHKs unterstützen bei der Vermittlung von Unternehmen, dem Einsatz von Ausbildungsbotschaftern und bieten für Schulen weitere Angebote für eine praxisnahe Berufsorientierung. Offene Praktikumsplätze können zudem über die IHK-Lehrstellenbörse veröffentlicht und gesucht werden.
Hintergrund zum „Erlass zur Durchführung von Betriebspraktika, Werkstatttagen (BOP) und sonstigen Berufsorientierungsmaßnahmen an allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2020/21“: Sollte es den Schülerinnen und Schülern nicht möglich sein, eine Zusage für einen Praktikumsplatz zu erhalten, ist dies von ihnen gegenüber der Schule nachzuweisen. Im Falle einer Nichtteilnahme am Betriebspraktikum des Schuljahres 2020/21 sollen die Schülerinnen und Schüler an gleichwertigen Alternativangeboten teilnehmen.