Der HIHK zum Reformvorschlag der SPD zur Erbschaft und Schenkungsteuer
Wiesbaden, 27. Januar 2026
Der HIHK warnt vor einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf betriebsnotwendiges Vermögen. Dies würde nicht die Erben, sondern die Betriebe und ihre Beschäftigten treffen. Wer Maschinen, Gebäude, Lagerbestände usw. erbt, erhält kein Konto, von dem man einfach Geld abheben und an das Finanzamt überweisen kann. Vielmehr müsste das Geld von dem Unternehmen erst erwirtschaftet werden. Angesichts der großen Schwierigkeiten, die der Wirtschaftsstandort Deutschland aufgrund von hohen Energiekosten, hohen Lohnkosten, hohen Bürokratiekosten und geopolitischen Unsicherheiten derzeit hat, dürfte dieses wirtschaftliche Risiko für viele potenzielle Unternehmensnachfolger zu hoch sein. Es würde voraussichtlich häufiger zu einem Verkauf oder einer Zerschlagung des Unternehmens kommen. Ein Freibetrag von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen würde zwar kleine Unternehmen schützen, aber an dem Risiko für alle anderen Unternehmen nichts ändern. Das gilt auch für eine Stundung auf 20 Jahre.
