VGH-Urteil in Hessen zum Verkaufsverbot für Mini-Supermärkte von Tegut an Sonn- und Feiertagen
Das Urteil des VGH-Hessen offenbart zwei Probleme: Erstens stoßen Digitale Geschäftslösungen in Hessen mal wieder auf regulierende Grenzen des Gesetzgebers. Zweitens werden innovative Geschäftsentwicklungen gehemmt, die auch der Innenstadtentwicklung zu Gute kommen kann.
5. Januar 2024 – Die Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertags Kirsten Schoder-Steinmüller spricht sich klar für die Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) aus: „Die hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) fordern an die neue Landesregierung die Modernisierung des HLöG ernst zu nehmen. Im Koalitionsvertrag wird die Änderung des HLöG, um eine Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Geschäfte zu ermöglichen, aufgeführt. Dies finden wir eine zielführende Maßnahme zur Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum. Zudem ist es wichtig technische Innovationen in Hessen zu ermöglichen und unseren Unternehmen zukunftsweisende Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn unsere Unternehmen nicht hier in Hessen Geschäftsmodelle ausprobieren dürfen, tun sie dies anderswo und bauen dort Know-how auf. Der Wandel des Handels und der Innenstadt gehen einher, hier können Erfahrungen aus den automatisierten Mini-Supermärkten wegweisend sein.
Verkaufsoffene Sonntage zur Belebung der Innenstädte und Ortszentren sind eine weitere Forderung der hessischen IHKs und ein zielführendes Instrument zur Steigerung der Attraktivität der Innenstädte. Hier begrüßen die hessischen IHKs, die Entscheidung zur Prüfung der bestehenden Regelung von vier Sonntagsöffnungen, damit diese rechtssicher durchgeführt werden können, wie die neue Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat. Die Aufnahme von Gesprächen mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen zu diesem Thema sehen wir als ersten notwendigen Schritt an, um die gewünschte Einigung zu diesem Thema zu erreichen. Insgesamt ist insbesondere im Zusammenhang mit der Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Geschäfte, auf eine einheitliche Praxis in Hessen zu achten."