Hessische IHKs mahnen Kommunen zur Transparenz
Finanzministerium spricht Hebesatzempfehlungen aus
Wiesbaden, 11. Juni 2024
Am 6. Juni hat das Finanzministerium die Hebesatzempfehlungen für die neue Grundsteuer bekanntgegeben. Die Zahlen sagen aus, bei welchem Hebesatz eine Kommune nach dem neuen Grundsteuerrecht dieselben Einnahmen aus der Grundsteuer erzielt wie nach dem alten Grundsteuerrecht. Die Landesregierung hat damit das Versprechen eingelöst, auf eine aufkommensneutrale Umsetzung der ab 1. Januar 2025 geltende Grundsteuerreform hinzuwirken und transparent zu machen, welche Kommune dieses Ziel umsetzt. Anhand der Zahlen kann jeder Bürger feststellen, ob seine Kommunen die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral umsetzt oder zur Steuererhöhung nutzt.
Viele Kommunen haben allerdings schon vor dem Vergleichsstichtag ihre Hebesätze für die Grundsteuer erhöht, um neben den stetig steigenden Kosten für die Erfüllung der Pflichtaufgaben wenigstens noch ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen erfüllen zu können. Viele Unternehmen fragen sich, ob mit der Grundsteuerreform weitere Belastungen auf sie zukommen.
Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertags mahnt: „Mit jeder weiteren Steuererhöhung gibt es weitere Unternehmen, die dem zunehmenden Druck nicht standhalten können. Zur Haushaltskonsolidierung ist es unbedingt erforderlich, die Ausgaben zu reduzieren. Neben einer kritischen Überprüfung der Verwaltungsaufgaben auf ihre Notwendigkeit, muss auch die Effizienz der Verwendung der Steuermittel stärker in den Fokus rücken. Oft fehlt es an Anreizen für die handelnden Personen zu einem sparsamen Umgang mit dem Geld. Darum fordern die hessischen IHKs bei der Effizienz der Verwendung der Steuermittel ebenso Transparenz zu schaffen wie sie die Landesregierung bezüglich der Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform nun geschaffen hat.“
© Werner Schuering/DIHK