Hessische IHKs verschieben Azubi-Abschluss- und Weiterbildungsprüfungen
Auch Sach- und Fachkundeprüfungen bleiben vorerst ausgesetzt
27. März 2020 - Die hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Hiervon sind rund 21.200 Auszubildende betroffen. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt.
Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.
Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen werden die IHKs auf ihren Webseiten bereitstellen.
Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die ordnungsgemäße Durchführung der bundesweit einheitlichen Prüfungen ist zudem durch derzeit unterschiedliche Sicherheitsvorgaben der Bundesländer faktisch unmöglich geworden.
Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Auch hier werden die regionalen IHKs schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können. Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall Ausnahmen geben. Die Entscheidung trifft die zuständige IHK in engem Austausch mit den Unternehmen vor Ort.
Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.