HIHK begrüßt Initiative Hessens zur Ausweitung des Verlustrücktrages
22. März 2022 - Der HIHK begrüßt die Initiative Hessens zur Ausweitung des Verlustrücktrages im Finanzausschuss des Bundesrates. Zur heutigen öffentlichen Ankündigung von Hessens Finanzminister Michael Boddenberg äußert sich Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern des HIHK:
„Die Ausweitung des Verlustrücktrages begrüßen wir im Grundsatz. Finanzminister Boddenberg führt richtigerweise aus, dass der Verlustrücktrag derzeit zu kurz greift und nicht in Vorkrisenzeiten zurückreicht. Ein möglicher Rücktrag bis 2018 ist ein geeignetes Instrument zum steuerlichen Ausgleich für krisengeschüttelte Betriebe.
Die hessischen IHKs wünschen sich allerdings noch deutlich bessere Bedingungen: Verluste sollten komplett und über den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens zurückgetragen werden können. Es entspricht aus unserer Sicht dem Gebot der leistungsgerechten Besteuerung, dass sich Verluste steuerlich spiegelbildlich zu den Gewinnen auswirken. Zudem sollte der Verlustrücktrag nicht nur für die Einkommen- und Körperschaftsteuer gelten, sondern auch für die Gewerbesteuer.”