Infektionsschutzgesetz und Testangebotspflicht: Unbefriedigend für Hessens Wirtschaft

21. April 2021

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Arbeitsschutzverordnung (ausgeweitete Testangebotspflicht) kommentiert Eberhard Flammer, Präsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK):
„Für Hessens Wirtschaft sind die Änderungen unbefriedigend. Das erweiterte Testen ist einerseits sinnvoll, andererseits bürdet es den Unternehmen viel auf. Sie werden zu Testzentren umfunktioniert, weil der Staat beim Impfen zu langsam ist. Die Testangebotspflicht kostet die hessischen Betriebe allein bis Ende Juni rund 150 Millionen Euro zusätzlich.
Die Notbremse verlängert die Not vieler Händler und Gastronomen in Hessen. Politisch festgelegt entscheidet im Handel das Sortiment über geöffnete oder geschlossene Türen. Das verwehrt vielen Händlern trotz bester Schutzmaßnahmen die Chance, aus eigener Kraft über die Runden zu kommen. 
Gerade im kontaktarmen Handel oder der Außengastronomie wären mit den verbreiteten Testangeboten mehr Öffnungen möglich. Positiv ist, dass Click & Meet in Verbindung mit Tests unter einer Inzidenz von 150 möglich sein soll. Wir erwarten, dass Hessen das zeitnah umsetzt. Damit verzahnt die Politik das Öffnen mit Testen, Kontaktregistrierung und den bewährten Hygienekonzepten. Eine vielfach vorgebrachte Forderung, auch der hessischen IHKs, um Unternehmen unter den schweren Corona-Bedingungen eine Perspektive zu bieten. Das dient dem Gesundheits- und Wirtschaftsschutz zugleich.
Mehr Impfungen und die schnellere Nutzung der bereitstehenden Betriebsärzte. Darauf wartet Hessens Wirtschaft. Ein Gesetz aus Berlin hätte es dazu nicht gebraucht. Die hessischen Betriebe wollen mit verantwortungsvollem Schutz öffnen und wirtschaften. Das gibt Perspektive und kommt allen zugute. Denn Wirtschaft bedeutet Beschäftigung bieten, für Steuereinnahmen sorgen, Wohlstand erarbeiten.“