HIHK gegen längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

13. August 2020

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) spricht sich gegen eine längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus. Die Fristverlängerung würde weitere Unternehmen in Gefahr bringen. Nach Umfragen der IHK-Organisation sehen sich zehn Prozent der deutschen Betriebe von einer Insolvenz bedroht.
„Unternehmensinsolvenzen sind ein notwendiges Übel. Es ist wichtig, dass zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen aus dem Markt ausscheiden. Das verhindert Kettenreaktionen und dass sich gesunde Unternehmen anstecken. Auf diese Selbstheilungskräfte der Wirtschaft sollten wir setzen“, sagt Eberhard Flammer, Präsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages.
„Angesichts der weiter schwierigen Gesamtsituation werden wir auch in Hessen vermehrt Insolvenzen sehen. Auf die Zukunft der hessischen Wirtschaft blicke ich dennoch zuversichtlich. Die hessische Wirtschaft ist breit aufgestellt und robust. Sie wird Schwankungen ausgleichen, auch weil sie sich auf vielen Zukunftsmärkten bewegt. Einzelne Unternehmen werden ausscheiden; was bleibt, sind unsere hervorragenden Fachkräfte in Hessen“, so Flammer weiter.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat kürzlich angekündigt, Unternehmen hierzulande noch bis März 2021 von der Insolvenzantragspflicht befreien zu wollen. Ursprünglich hatte die Bundesregierung im Zuge des Corona-Krisenpakets die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis September 2020 vorgesehen, um pandemiebedingt überschuldeten Betrieben mehr Zeit für Sanierungsbemühungen zu verschaffen.
„Ein Teil der insolvenzgefährdeten Unternehmen und damit der betroffenen Arbeitsplätze könnte mit rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen gerettet werden“, betont Flammer. Dafür sei kurzfristig eine Reform des Insolvenzrechts erforderlich, um neue Verfahren außerhalb der klassischen Insolvenz zu etablieren. „Das Stichwort lautet: Resolvenz statt Insolvenz. Die betroffenen Unternehmen brauchen einen besseren rechtlichen Rahmen für die Unternehmenssanierung. Unternehmen sollten zum Beispiel mit ihren wichtigsten Gläubigern Sanierungsmaßnahmen vereinbaren können“, meint Flammer. Eine wichtge Hilfestellung könne die rasche Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie leisten. Diese muss eigentlich erst bis Juli 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. 
Hintergrund: Kernelement der EU-Restrukturierungsrichtlinie ist ein gesetzlich angeordnetes Stillhalteabkommen der Gläubiger. Während dieses Moratoriums werden Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung ausgesetzt. Das ermöglicht es den Betrieben, mit ihren Gläubigern Sanierungsmaßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise zu vereinbaren, zum Beispiel durch einen Schuldenerlass. Bislang sind solche Maßnahmen nur innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens möglich, das jedoch für viele Unternehmen und Geschäftspartner mit dem Stigma des Scheiterns verbunden ist.