Hessische IHKs lehnen kommunale Übernachtungssteuer ab

Wiesbaden, 9. Mai 2025
Die hessischen IHKs lehnen jede Art von Mehrbelastungen für das Übernachtungsgewerbe in Form so genannter Bettensteuern bzw. Übernachtungssteuern, die von den Betrieben zusätzlich zu ihrer gewerblichen Steuerschuld zu entrichten sind, ab. Sie appellieren an die Kommunen, den Ruf der Wirtschaft nach Bürokratieabbau ernst zu nehmen. Statt neue Verwaltungsprozesse zu schaffen, sollten die Kommunen Einsparpotenziale durch Digitalisierung und interkommunale Zusammenarbeit weiter ausbauen und die künftige Bundesregierung an ihrem im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen einer angemessenen finanziellen Ausstattung der Kommunen festhalten.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage überlegen immer mehr Kommunen, wie sie neue Geldquellen erschließen können. Eine dieser Überlegungen ist die Einführung einer Übernachtungssteuer. In Kassel ist die Einführung einer solchen Steuer am 6. Mai 2025 beschlossen worden. Auf den ersten Blick klingt die Idee einer Übernachtungssteuer verlockend. Geld wird in den Stadtsäckel gespült, ohne dass die eigenen Bürger dafür aufkommen müssen. Die hessischen IHKs warnen aber, dass dies zu kurz gedacht ist. Denn wie jede weitere Steuerart sorgt auch die Bettensteuer vor allem für eines: Bürokratie. Sowohl die Unternehmen des Gastgewerbes als auch die Verwaltung müssen dafür zusätzliche Mitarbeiter bezahlen, die an anderer Stelle dringend gebraucht werden. In der Gesamtbetrachtung wird Geld verbrannt. Zudem sind die Auswirkungen einer Bettensteuer auf den preisempfindlichen Geschäfts- und Gruppentourismus nicht absehbar. Gerade bei Geschäftsreisen lassen sich angesichts der stagnierenden Wirtschaft und des stetigen Verlusts von Industriearbeitsplätzen in Deutschland die Zahlen der Vergangenheit nicht auf die künftige Entwicklung übertragen. Die Übernachtungssteuer erscheint besonders bedenklich, wenn die eingenommenen Mittel auch zum Stopfen allgemeiner Haushaltslöcher verwendet werden dürfen und somit nicht ausschließlich zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur dienen.
Um Kommunen eine wirtschaftsverträglichere Alternative zu Übernachtungssteuern zu ermöglichen, wurde in Hessen das Kommunale Abgabengesetz (KAG) unter Einbezug der Wirtschaft angepasst. Kommunen in Hessen haben demnach die Möglichkeit, einen Tourismusbeitrag zu erheben, der von den Gästen zu entrichten und von den Betrieben treuhänderisch einzutreiben ist. Der Tourismusbeitrag wird separat ausgewiesen und erhöht damit nicht die Vermittlungsgebühren (z.B. Buchungsportale). Die erhobenen Beiträge sind zweckgebunden zu verwenden, so dass eine Reinvestition in die touristische Infrastruktur festgeschrieben ist. Allerdings greift auch das Konstrukt Tourismusbeitrag negativ in die Preisautonomie und den Wettbewerb ein und verursacht zusätzliche Bürokratie.