Vergaberecht in Hessen: HIHK sieht Licht und Schatten

Anhebung der Vergabefreigrenzen mutiger, begrüßenswerter Schritt

Wiesbaden, 18. März 2026
Die Landesregierung plant eine umfassende Modernisierung des Vergaberechts, was beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK) auf gemischte Resonanz stößt. Die neuen Vergabefreigrenzen – 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 750.000 Euro für Bauleistungen – sollen öffentliche Auftraggeber und private Auftragnehmer entlasten und die Vergabeverfahren beschleunigen. Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des HIHK betont: „Die deutliche Anhebung der Vergabefreigrenzen ist ein mutiger Schritt. Gerade im Bauwesen ist Geschwindigkeit essenziell, um die marode Infrastruktur und den Wohnungsmangel zu adressieren.“
Ein weiterer positiver Aspekt ist die geplante freie Verfahrenswahl im gesamten Unterschwellenbereich, also bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte. Hier stehen verschiedene einfache Verfahren zur Verfügung, die nun nicht mehr starr nach Wertgrenzen vorgegeben, sondern frei ausgewählt werden können.
Zudem setzt der HIHK weiterhin auf die Präqualifizierung, die Doppelprüfungen vermeidet und qualifizierte Anbieter sichtbar macht. Die IHKs führen dafür ein amtliches Verzeichnis, in das sich Unternehmen eintragen können. Sie gelten damit grundsätzlich als geeignet, sich für öffentliche Aufträge bewerben zu können. Die Betriebe ersparen sich so, Einzelnachweise einzuholen, was ihnen Zeit und Kosten erspart.
Kritik an Tariftreueregeln und zusätzlicher Bürokratie
Der HIHK sieht jedoch Klärungsbedarf bei der Einführung von Tariftreueregeln. HIHK-Präsidentin Schoder-Steinmüller stellt klar, dass der HIHK kein Befürworter einer zusätzlichen strategischen oder sozialpolitischen Überfrachtung der Vergabeverfahren ist. Bereits jetzt empfinden viele Unternehmen die Prozesse als schwerfällig und bürokratisch. Zusätzliche Verpflichtungen könnten dazu führen, dass sich weniger Betriebe an Ausschreibungen beteiligen und der Wettbewerb weiter zurückgeht.
Besonders das Vorhaben, die gut funktionierende vergaberechtliche Präqualifizierung mit einem Tariftreue-Zertifikat zu verbinden, wird skeptisch gesehen. Weil in Hessen je nach Branche, Region und Betrieb unterschiedliche Tarifverträge gelten und teils nebeneinander wirksam sind, wäre ein allgemeines Tariftreue‑Zertifikat vor einer konkreten Ausschreibung weder praxistauglich noch verlässlich prüfbar. Denn erst im Rahmen einer konkreten Ausschreibung lässt sich bestimmen, welche Tarifbindungen relevant sind. In der Praxis konkurrieren oft mehrere Tarifverträge mit zahlreichen regionalen Unterschieden und Haustarifverträgen. Bei der Zertifizierung durch die Präqualifizierungsstelle ist daher unklar, ob die Tarifbindung den Anforderungen der jeweiligen Ausschreibung entspricht. Der HIHK appelliert deshalb an den Landtag, die Maßnahmen kritisch zu prüfen und keinen weiteren Bürokratieaufwuchs zu beschließen.