Hebesatz-Monitor Hessen 2025

Drei Viertel der Kommunen mit höheren Einnahmen nach Grundsteuerreform

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag hat die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer aller hessischen Städte und Gemeinden aufgearbeitet und im Hebesatz-Monitor Hessen 2025 zusammengestellt.
Bezüglich der Grundsteuer B beleuchtet der Hebesatz-Monitor, inwieweit die Kommunen das neue Grundsteuergesetz aufkommensneutral umgesetzt haben, also vor und nach der Grundsteuerreform das gleiche Steueraufkommen erzielen. Der Hebesatz-Monitor zeigt: 315 der 421 hessischen Kommunen haben die Umsetzung der Grundsteuerreform mit einer Steuererhöhung verbunden. Die Hoffnung auf eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform wurde also von den meisten Kommunen enttäuscht. Auch bei der Gewerbesteuer ging es 2025 an vielen Orten in Hessen mit den Belastungen weiter nach oben.
IHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller warnt: „Die zusätzlichen Belastungen treffen die hessischen Unternehmen zur Unzeit. Multiple Herausforderungen und Unsicherheiten, von Zolldiskussionen über Energiekosten bis Bürokratielasten setzen die Unternehmen unter Druck. Steigende Steuern sind vor diesem Hintergrund das falsche Signal und gefährden den Wirtschaftsstandort Hessen. Wir erkennen an, dass auch die Kommunen in einer schwierigen finanziellen Lage sind. Hinter den Finanzproblemen der Kommunen stecken allerdings strukturelle Ursachen. Zahlreiche Aufgaben werden von Bund und Land entschieden und die Kommunen müssen diese umsetzen, ohne eine ausreichende Gegenfinanzierung zu erhalten. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Betreuung von Grundschulkindern und die Unterbringung Geflüchteter. Um die Ausgaben auf ein nachhaltig finanzierbares Niveau zu bringen, bedarf es einer konsequenten Einhaltung des Konnexitätsprinzips, dem Abbau bürokratischer Regelungen, transparenten Einsparprozessen auf kommunaler Ebene und der konsequenten Nutzung der Potenziale der Digitalisierung und der interkommunalen Zusammenarbeit. Zugleich muss die Finanzierung der Kommunen grundlegend reformiert werden.“
Schoder-Steinmüller bekräftigt die Forderung der IHKs, die im Aufkommen stark schwankende Gewerbesteuer durch eine aus der Einkommen- und Körperschaftssteuer abgeleitete Kommunalsteuer mit einem Hebesatzrecht der Gemeinden zu ersetzen. Das spart Bürokratie, bietet den Kommunen und den Unternehmen mehr Planungssicherheit und verteilt die Kosten gerechter auf alle, die leistungsfähig sind.