Steuersätze der hessischen Kommunen 2023

Kleine Gemeinden drehen kräftig weiter an der Steuerschraube


6. Dezember 2023 – Der Hessische Industrie- und Handelskammertag hat die neuesten Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer aller hessischen Städte und Gemeinden aufgearbeitet und im Hebesatzmonitor Hessen 2023 zusammengestellt. Der Hebesatz-Monitor zeigt: Auch in 2023 ging es in Hessen mit den Belastungen für Unternehmen und Bürger weiter nach oben.
Allerdings gab es deutliche Unterschiede zwischen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Während die Gewerbesteuer deutlich seltener und moderater angehoben wurde, haben gerade einige kleinere Städte und Gemeinden bei der Grundsteuer B kräftig zugeschlagen.
Über die Hebesätze legen die Kommunen die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern fest. Hebesätze gibt es für die Gewerbesteuer, die von Gewerbetreibenden auf den Ertrag des Unternehmens erhoben wird, und auf die Grundsteuer, die für Grundbesitz erhoben wird. Bei der Grundsteuer unterscheidet man zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B für alle anderen privat und gewerblich genutzten Grundstücke.
Mit den Erhöhungen der Grundsteuerhebesätze unterlaufen die Kommunen das Versprechen der Landesregierung, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Denn die Frage, ob Hessens Unternehmen und Bürger durch das neue Grundsteuergesetz ab 2025 zusätzlich belastet werden, bemisst sich nach den Zahlen von 2024. Zahlreiche Kommunen haben bereits jetzt ordentlich zugelangt. Seit Bekanntgabe des neuen Grundsteuergesetzes haben inzwischen zahlreiche hessische Städte und Gemeinden den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht. Die Hebesätze für die Grundsteuer B bewegen sich zwischen 517 und 1050 Prozent des Messbetrags, die durchschnittliche Erhöhung betrug 98 Prozent des Messbetrags.
Die Übersicht der Steuersätze der hessischen Kommunen finden Sie hier
Uns wurden Inkonsistenzen bei den Angaben im Hebesatzmonitor 2023 zurückgemeldet. Wir haben die ursprünglich bereitgestellte Fassung überarbeitet. Diese steht Ihnen nun als Download in der rechten Spalte zur Verfügung. Für die Unannehmlichkeiten bitten wir vielmals um Entschuldigung. 
Hinweis: Die im Hebesatzmonitor veröffentlichten Daten beziehen sich auf die vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlichten Daten. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Veränderungen bei den Hebesätzen seitens der Kommunen nicht immer aktuell an das Hessische Statistische Landesamnt übermittelt werden. Diese Veränderungen finden sich dann auch nicht in der Statistik wieder.