Grundsteuerreform: Hessische IHKs für reines Flächenmodell
29. Juni 2020
Die hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) sprechen sich deutlich gegen das von der Landesregierung vorgesehene Modell für die Grundsteuerreform aus. Das geht aus einem aktuellen Beschluss der Mitgliederversammlung des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK) hervor. Die hessische Wirtschaft begrüße zwar, dass die Landesregierung einen eigenen Reformansatz zur Grundsteuer umsetzen wolle. Sie sieht aber dringenden Anpassungsbedarf beim Verfahren zur Ermittlung des Steuermessbetrages.
„Wir lehnen das derzeit vorgesehene Verfahren als zu komplex ab und plädieren für ein reines, wertunabhängiges Flächenmodell, wie es auch in Bayern geplant ist“, kommentiert Dr. Christian Gastl, Vizepräsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages. Der Steuermessbetrag wäre nach diesem Vorschlag für alle gleich großen und nutzungsgleichen Grundstücke in Hessen identisch. Er ergäbe sich aus der Grundstücksfläche und der Gebäudefläche, letztere aufgeteilt nach den Kriterien Wohnen und Nicht-Wohnen. Damit müssten Anpassungen nur dann vorgenommen werden, wenn es zu Änderungen am Grundstück oder Gebäude käme. Die auch aus Sicht der Wirtschaft sinnvolle Differenzierung der Grundsteuerlast zwischen den Kommunen wäre wie bisher über unterschiedlich hohe Hebesätze möglich.
„Mit dem reinen, wertunabhängigen Flächenmodell könnte die Landesregierung die Berechnung der Grundsteuer viel einfacher, transparenter und planungssicher gestalten. Unternehmen und Verwaltung würden hohen bürokratischen Aufwand einsparen. Es wäre ein wichtiges Signal der Entlastung, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen“, sagt Dr. Gastl.
Die hessische Wirtschaft spricht sich zudem gegen die Einführung einer Grundsteuer C für baureife Grundstücke aus. „Hessische Unternehmer dürfen nicht bestraft werden, wenn sie für ein späteres Wachstum ihres Betriebes vorsorgen, indem sie Flächen für Investitionen bereithalten. Zielführender ist es, überbordende Regulierungen abzuschaffen. Das schafft echte Anreize, um baureife Grundstücke zu bebauen“, so Dr. Gastl abschließend.
© Annika List, HIHK