Reform der Grundsteuer vergibt Chance
14. Dezember 2021
Zur heute im Hessischen Landtag verabschiedeten Reform der Grundsteuer äußert sich Dr. Christian Gastl, Vizepräsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK):
„Die Landesregierung vergibt eine historische Chance, die Grundsteuer in Hessen deutlich zu vereinfachen. So geht von der Reform kein entlastendes Signal für Hessens Wirtschaft aus. Im Gegenteil: Mit der Einführung der Grundsteuer C für baureife Grundstücke steigt der Druck. Unternehmen werden zur Kasse gebeten, wenn sie für ein späteres Wachstum ihres Betriebes vorsorgen und Flächen für Investitionen bereithalten. Zielführender als die schon einmal gescheiterte Grundsteuer C einzuführen, wäre ein Abbau von Regulierungen. Das würde echte Anreize schaffen, um baureife Grundstücke zu bebauen.
Die lagebedingte Spreizung der Grundsteuerbelastung ist nicht gerechter, weil viele eigentlich vergleichbare Immobilien durch die Einteilung in Zonen ungleich besteuert werden. Es kann nicht unser Ziel sein, Gewerbe aus attraktiven Innenstadtlagen zu verdrängen.
Anzuerkennen ist, dass die Landesregierung überhaupt von der Öffnungsklausel Gebrauch macht und einen eigenen Reformansatz wählt. Beim Verfahren zur Ermittlung des Steuermessbetrages hätte sich Hessens Wirtschaft aber mehr Einfachheit gewünscht. Statt des nun beschlossenen Flächen-Faktor-Verfahrens hatten die hessischen IHKs einen anderen Weg vorgeschlagen: Demnach hätte sich der Steuermessbetrag aus der Grundstücksfläche und der Gebäudefläche ergeben, letztere aufgeteilt nach den Kriterien Wohnen und Nicht-Wohnen. Damit wäre der Steuermessbetrag für alle gleich großen und nutzungsgleichen Grundstücke in Hessen identisch gewesen. Eine Differenzierung der Grundsteuerlast zwischen den Kommunen wäre wie bisher über unterschiedlich hohe Hebesätze möglich gewesen. Anpassungen hätten nur bei Änderungen am Grundstück oder Gebäude vorgenommen werden müssen.“
© Annika List, HIHK