Gasumlage: HIHK warnt vor Folgen für hessische Unternehmen
15. August 2022 - Die heute bekannt gewordene Höhe der Gasbeschaffungsumlage von zunächst rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde kommentiert Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK):
"Mit der Gasbeschaffungsumlage möchte die Bundesregierung die Gaslieferkette sichern. Das liegt im gesamtwirtschaftlichen Interesse und das begrüßen wir. Gleichzeitig wird die Gasbeschaffungsumlage die bereits hohen Energiepreise in der Wirtschaft weiter anheizen. 2,4 Cent klingen wenig, bedeuten aber in Summe einen enormen Anstieg der Gaspreise für betroffene hessische Betriebe. Die Energiekosten haben längst ein gefährliches Niveau erreicht: Gegenüber dem langjährigen Durchschnitt zahlen Unternehmen derzeit etwa fünfmal so viel für die Beschaffung von Gas, viermal so viel für die Beschaffung von Strom. Nicht alle Betriebe können diese Kosten an ihre Abnehmer weiterreichen, oft existieren langfristige Abnahmeverträge.
Die Gasbeschaffungsumlage wird die Inflation weiter anheizen. Vor diesem Hintergrund sollte von einer Mehrwertsteuererhebung darauf Abstand genommen werden. Zumal weitere Anstiege der Kosten auf Energie zu erwarten sind. Eine - wohl geringere - Gasspeicherumlage steht noch aus. Wir fordern erneut die deutliche Senkung der Steuern auf Energie.
Das Land Hessen sollte den Brennstoffwechsel von Gas auf andere Energieträger stark vereinfachen. Der so genannte Fuel Switch wird heute noch durch lange, bürokratische Genehmigungsverfahren ausgebremst. Jeder Kubikmeter Gas, der durch Fuel Switch eingespart werden kann, stünde anderen Kunden zur Verfügung, die keine Möglichkeit zur Substitution haben.
Das angekündigte Auktionsmodell für Gas sollte schnell starten. Unternehmen sollten Prämien erhalten, wenn sie ganz oder teilweise auf Gas verzichten. Wir brauchen ebenso mehr Tempo bei der Anbindung von LNG-Terminals. Und wir sollten über weitere Entlastungen für besonders betroffene Betriebe sprechen. Zum Beispiel sollte das Energiekostendämpfungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weiter geöffnet werden und auch gasintensive Betriebe berücksichtigen."
Hintergrund: Einige Fragen zur genauen Ausgestaltung sind derzeit noch ungeklärt. So ist unklar, wie mit Gas-Kunden mit Festverträgen umgegangen wird. Hierzu steht eine Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums aus.