Hessens Wirtschaft enttäuscht über Empfehlungen des Bundesrates zum geplanten Unternehmensstrafrecht
18. September 2020
Zur heutigen Befassung des Bundesrates mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" (Verbandssanktionengesetz oder oftmals kurz: Unternehmensstrafrecht) äußert sich Eberhard Flammer, Präsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK):
„Die hessische Wirtschaft ist enttäuscht über die heutige Abstimmung im Bundesrat. Zwar bittet der Bundesrat um Prüfung der Verhältnismäßigkeit für kleine und mittlere Unternehmen, aber die Kernpunkte des Gesetzes sollen zunächst unverändert bleiben.Aus einem schlechten Gesetz wird auch durch Nachjustierung im Detail kein gutes Gesetz. Die hessischen Unternehmerinnen und Unternehmer fühlen sich durch den Gesetzentwurf pauschal kriminalisiert und ihre Integrität infrage gestellt. Sie fürchten hohe Strafen ohne eigene Schuld.Der Regelungsbedarf für das neue Gesetz bleibt unklar. Schon heute können Täter in Unternehmen bestraft und auch das Unternehmen selbst ordnungsrechtlich mit hohen Geldbußen sanktioniert werden. Zum Schutz der rechtstreuen Unternehmen sollten die bestehenden Regelungen stärker Anwendung finden. Das ginge erheblich schneller und wäre effektiver. Es würde zudem nicht riskieren, dass Strafen unschuldige Eigentümer, Arbeitnehmer und Zulieferer belasten.“
Anfang September hatten über 200 hessische Unternehmer den heute im Bundesrat thematisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich kritisiert. Sie hatten die Landesregierung in einem offenen Brief dazu aufgefordert, den Gesetzentwurf im Bundesrat zu stoppen. Die von zwei Fachausschüssen des Bundesrates vorgeschlagene Generalablehnung des Entwurfs fand nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum.
© Annika List, HIHK