Das volldigitale Carnet ATA startet am 1. Juni 2026

HIHK begrüßt einfacheres Zollverfahren.

Wiesbaden, 28. Mai 2026
Über Erleichterungen in der Zollabwicklung für Unternehmen freut sich der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK): Zum 1. Juni 2026 wird die vollständig digitale Abwicklung des Verfahrens für das Zolldokument Carnet ATA in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich eingeführt.
Ein Carnet ist ein internationales Zolldokument. Es funktioniert wie ein Reisepass für Gegenstände und dient als Bürgschaft, um Waren oder Fahrzeuge vorübergehend in andere Länder einzuführen, ohne hohe Zölle oder Steuern zahlen zu müssen. Das Carnet ATA ist das am häufigsten genutzte Dokument für die Mitnahme von Berufsausrüstung (z.B. Kamera- und Tonequipment), Messeexponaten und Warenmustern in Nicht-EU-Länder. Es ist bis zu einem Jahr gültig.
Mit dem neuen digitalen Verfahren endet das bislang papierbasierte Verfahren, das über Jahrzehnte prägend für das Carnet‑ATA‑System war. Künftig erfolgen Beantragung, Verwaltung und Zollabfertigung ausschließlich elektronisch. Zentrales Element des neuen Verfahrens ist der Einsatz digitaler Datensätze und QR‑Codes, die eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen Unternehmen, Handelskammern und Zollbehörden ermöglichen.
Das Carnet ATA dient der vereinfachten vorübergehenden Aus- und Wiedereinfuhr von Waren, etwa für Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung oder Warenmuster. Durch die Digitalisierung werden diese grenzüberschreitenden Warenbewegungen deutlich effizienter. Unternehmen profitieren von vereinfachten Prozessen, da manuelle Eingaben, physische Dokumente und mehrfache Kopien entfallen. Gleichzeitig verbessert das digitale Verfahren die Transparenz des aktuellen Status eines Carnets, da alle relevanten Informationen zentral und online verfügbar sind.
Wesentliche Vorteile des volldigitalen Carnet ATA sind Zeit- und Ressourceneinsparung. Die elektronische Abwicklung reduziert Vorbereitungs- und Abfertigungszeiten sowohl vor der Ausfuhr als auch bei der Ein- und Wiedereinfuhr. Zudem sinkt das Fehlerrisiko, beispielsweise durch unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Papiervordrucke. Auch nachträgliche Korrekturen und Abstimmungen können dann schneller und strukturierter umgesetzt werden.
Darüber hinaus hilft die Digitalisierung die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Zollbehörden zu vereinfachen. Einheitliche digitale Prozesse erleichtern Kontrollen und schaffen eine bessere Nachvollziehbarkeit der Warenbewegungen. Die Zollbehörden erhalten schneller Zugriff auf relevante Informationen, während Unternehmen von klareren Abläufen und höherer Rechtssicherheit profitieren. Insgesamt trägt das volldigitale Verfahren zu einer modernen und effizienteren Zollabwicklung im internationalen Warenverkehr bei.
Auch aus Nachhaltigkeitssicht ist die Umstellung ein wichtiger Schritt. Der Wegfall umfangreicher papierbasierter Carnet‑Sätze reduziert den Papierverbrauch erheblich und leistet damit einen Beitrag zum Umweltschutz. Gleichzeitig werden Transport- und Archivierungsaufwände für physische Dokumente minimiert.
„Der Start des volldigitalen Carnet ATA markiert den Beginn einer neuen Ära: Das Verfahren gilt als Meilenstein auf dem Weg zur zukunftsfähigen, digitalisierten Zollabwicklung. Perspektivisch erwarten wir, dass weitere Staaten das digitale Carnet‑ATA‑System übernehmen, um eine international möglichst einheitliche und durchgängig digitale Anwendung zu gewährleisten“, sagt Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertags e.V.
Die hessischen IHKs werden Unternehmen aktiv bei der Umstellung mit umfassenden Informationsmaterialien ergänzt durch Erklärvideos und Webinare unterstützen. Diese Angebote bieten Unternehmen praxisnahe Hilfestellung bei der Erstellung, Nutzung und Abwicklung des volldigitalen Carnet ATA und erleichtern den Übergang vom Papier- zum Digitalverfahren.