Corona-Soforthilfe: Wartezeit nutzen, um weitere Hilfen zu prüfen

24. April 2020

Die Corona-Soforthilfe wird von hessischen Unternehmen stark nachgefragt. 81 Prozent der Betriebe haben die Soforthilfe beantragt oder planen dies. Wer aber etwa wegen Klärungsbedarfs nicht direkt einen Bescheid erhält, muss sich gedulden. Das geht aus den Antworten von mehr als 900 hessischen Betrieben auf eine aktuelle Umfrage hervor, die der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) in Wiesbaden veröffentlicht hat.
„Aufgrund der hohen Nachfrage nach der Corona-Soforthilfe warten viele hessische Unternehmen und Selbstständige noch auf die Auszahlung des Zuschusses. Das ist mit Blick auf die Antragsflut zwar nachvollziehbar, für die betroffenen Unternehmen aber natürlich problematisch. Für sie zählt jeder Tag“, sagt Robert Lippmann, Geschäftsführer des Hessischen Industrie- und Handelskammertages.
„Nicht nur wartende Unternehmen sollten die Zeit nutzen und prüfen, ob für sie weitere Hilfen infrage kommen. Die Soforthilfe ist längst nicht alles. Land und Bund bieten eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten.“, so Lippmann. Der HIHK-Geschäftsführer betont: „Den Unternehmern fällt es wegen der zunehmend angespannten Liquiditätssituation immer schwerer, mit den vorhandenen Eigenmitteln auszukommen. Umso wichtiger ist es, dass alle verfügbaren Hilfen geprüft werden.“
Bekanntheit und Nutzung der Soforthilfe seien gemäß HIHK-Umfrage durchweg hoch. Hinsichtlich weiterer Finanzierungshilfen bestehe allerdings über Betriebsgrößen hinweg noch Informationsbedarf. Einem Viertel der antwortenden Unternehmen seien andere Finanzierungshilfen als die Soforthilfe nicht bekannt.
Neben der Soforthilfe gebe es weitere Instrumente wie die Hessen-Mikroliquidität, weitere Darlehen der WIBank, KfW-Kredite und private Angebote. Liquiditätshilfen wie das Kurzarbeitergeld, die Stundung von Steuern und Sozialabgaben und die Herabsetzung oder Rückzahlung der Steuervorauszahlung könnten zusätzliche Hilfe bieten.
„Dass nun auch die Möglichkeiten des Verlustrücktrags ausgeweitet werden, ist eine weitere richtige Weichenstellung. Dafür hatte sich die IHK-Organisation auf Landes- und Bundesebene stark gemacht. Die Unternehmen bekommen mit dem unterjährigen Verlustrücktrag Liquidität – und zwar nicht als Kredit oder Zuschuss, sondern als Rückerstattung ihres selbstverdienten Geldes durch das Finanzamt. Allerdings rechnen viele Unternehmen mit deutlich höheren Verlusten als den jetzt pauschal anrechenbaren 15 Prozent des früheren Gewinns.", erläutert Lippmann.
Der Hessische Industrie- und Handelskammertag hat eine Corona-Checkliste veröffentlicht, die wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität aufzeigt. Weitergehende Unterstützung bei der Suche nach passenden Corona-Hilfen erhalten Unternehmen und Selbstständige unter anderem bei den hessischen Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der landeseigenen Wirtschaftsförderungsgellschaft HTAI.
Hintergrund zur Umfrage:
Thema: Antragsprozess und Nutzung der Soforthilfe sowie anderer Unterstützungsmaßnahmen durch hessische Betriebe.
Befragungszeitraum: 14. bis 21. April 2020
Befragte: Mitgliedsunternehmen der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs).
Datenstand: 22. April 2020, 10:00 Uhr
Antwortende: 917 Unternehmen
…davon nach Größenklassen: 30% Soloselbstständige, 34% mit 1 bis 5 Beschäftigten, 14% mit 6 bis 10 Beschäftigten, 14% mit 11 bis 50 Beschäftigten, 8% mit mehr als 50 Beschäftigten