Rückmeldeverfahren zu Corona-Soforthilfen

HIHK begrüßt Entscheidung des Wirtschaftsministeriums

Wiesbaden, 8. Oktober 2025
Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) begrüßt die Entscheidung von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori, die Bescheiderstellung im Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen vorübergehend auszusetzen.
„Das Moratorium ist ein wichtiges Signal und eine richtige Entscheidung zur richtigen Zeit“, erklärt Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertags. „Viele Unternehmen haben uns in den vergangenen Wochen ihre Sorgen und Unklarheiten geschildert – insbesondere bei der Berechnung und Bewertung der Rückforderungen. Dass das Ministerium diese Hinweise aufgegriffen hat, zeigt: Der Dialog mit der Wirtschaft wirkt.“
Bereits im August hatte der HIHK auf die erheblichen Belastungen und Unsicherheiten im laufenden Rückmeldeverfahren hingewiesen und Verbesserungen eingefordert – unter anderem längere Fristen, die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen sowie eine höhere Bagatellgrenze. Dass das Land das Verfahren nun vorerst stoppt, verschafft den betroffenen Betrieben dringend benötigte Entlastung. „Wichtig ist in dem Zusammenhang aber auch auf die Einhaltung der gesetzlichen Klagefrist hinzuweisen. Unternehmen, die gegen bereits erteilte Bescheide rechtlich vorgehen möchten, müssen dies fristgerecht tun, da die Fristen durch das Moratorium nicht aufgehoben werden“, so Schoder-Steinmüller weiter. Darauf hatte auch das Ministerium gesondert hingewiesen.
Entscheidend ist jetzt, dass die anstehende rechtliche Prüfung zügig und transparent erfolgt. „Ziel muss eine rechtssichere, nachvollziehbare und faire Lösung sein, die den besonderen Umständen der Corona-Zeit gerecht wird. Die Soforthilfen waren als schnelle Unterstützung in einer Ausnahmesituation gedacht – und dürfen im Nachhinein nicht zur Belastung werden“ sagt Schoder-Steinmüller abschließend.