Grundsteuer-Hebesätze: Aufkommensneutralität nicht erreicht
Wiesbaden, 21. Mai 2025
Mit Inkrafttreten des neuen Grundsteuergesetzes zum 1. Januar 2025 mussten die Kommunen ihre Grundsteuer-Hebesätze neu festsetzen. Um erkennbar zu machen, ob eine Kommune die Umstellung auf das neue Gesetz unbemerkt von den Steuerpflichtigen zu einer Steuererhöhung nutzt, veröffentlichte die hessische Landesregierung für jede hessische Kommune den „aufkommensneutralen Hebesatz“. Dies ist derjenige Hebesatz, bei dem eine Kommune nach neuem Grundsteuerrecht genauso viel Grundsteuer einnimmt wie zuletzt nach altem Recht. Mit der Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze verband sich die Hoffnung, dass möglichst viele Kommunen die Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen würden.
Doch es kam ganz anders: Wie eine Umfrage der hessischen IHKs unter den Kommunen ergab, sind von den 421 hessischen Kommunen nur 131 der Empfehlung der Landesregierung für die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbeimmobilien) gefolgt. Dies entspricht einer Quote von 31,11 %. Besonders niedrig liegt die Quote in Nordhessen: Im Schwalm-Eder-Kreis hat keine einzige, in den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner-Kreis jeweils nur eine einzige Kommune den von der Landesregierung genannten Hebesatz festgesetzt. Das bedeutet, dass zwei Drittel der hessischen Kommunen ab 2025 in der Summe von ihren Bürgern und Unternehmen eine höhere Grundsteuer verlangen als in 2024, und dass, obwohl 2024 bereits ein Viertel der hessischen Kommunen ihre Grundsteuerhebesätze erhöht hatten. Die Hoffnung auf eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform wurde also von den meisten Kommunen bitter enttäuscht.
Eine Erklärung für die enttäuschte Hoffnung auf Aufkommensneutralität liefern aktuelle Zahlen des Statistischen Landesamtes: Die hessischen Kommunen sind im vergangenen Jahr stark in die Miesen gerutscht. Vier von fünf Kommunen in Hessen verzeichneten für 2024 ein Defizit. Insgesamt fehlten den hessischen Kommunen 2,6 Milliarden Euro. Dies entspricht einem negativen Saldo von 410 Euro pro hessischem Einwohner. Die Gründe für die desolate Finanzlage so vieler Kommunen liegen nach Angaben der Statistiker in einem deutlichen Anstieg der Ausgaben. Treiber der Ausgaben der Kommunen waren vor allem die Sozialleistungen, auch vor dem Hintergrund gestiegener Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld sowie gestiegener Fallzahlen in der Jugendhilfe. Mit diesen Ausgabensteigerungen konnten die Einnahmen nicht Schritt halten.
„Die hohen Grundsteuer-Hebesätze gehen in die völlig falsche Richtung“, mahnt HIHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller. „Nicht nur die Kommunen sind zunehmend überfordert. Dies gilt auch für immer mehr Unternehmen. Wie die aktuelle Konjunkturumfrage der hessischen IHKs zeigt, sehen viele Unternehmen ihre wirtschaftliche Stabilität durch hohe Kosten und eine stagnierende Inlandsnachfrage bedroht. Mit der Grundsteuer sind die Fixkosten der Unternehmen weiter angestiegen. Die gestiegenen Grundsteuer-Hebesätze treiben aber auch die Wohnkosten weiter, wodurch diese Mittel für die Inlandsnachfrage fehlen. Mehr Investitionen und mehr netto für die Menschen ist auf Dauer nur möglich, wenn die Staatsausgaben eingedämmt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ausgaben von Bund, Ländern oder Kommunen veranlasst werden“, so Schoder-Steinmüller weiter.