Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland

Geschäftsreisen sind auch nach der Pandemie wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.
Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.
Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung. 
Entsendung von Mitarbeitern nach ...
Bald erwarten Sie weitere spannende Webinare aus unserer Reihe
Mitarbeiterentsendung: ✅ Weltweit. ✅ Rechtssicher. ✅ Entsenden.
Seien Sie gespannt und bleiben Sie dran für weitere Details!
  • Frankreich
15. Mai 2024 | 10:00 bis 11:30 Uhr
Bevor Sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden, müssen Sie prüfen, welche Melde- und Registrierungspflichten dort gelten, auch innerhalb der EU. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinandersetzen, um Sanktionen zu vermeiden.
In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Anforderungen, die bei Mitarbeitereinsätzen in Frankreich beachtet
werden müssen. 
  • Tschechien
12. Juni 2024 | 10:00 bis 11:30 Uhr
Vor jeder Entsendung gilt zu prüfen, ob bzw. welche Melde- und Registrierungspflichten im Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten.

Peter Hrbik von der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer gibt einen Überblick über die arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- und möglicherweise sogar aufenthalts- und gewerberechtlichen Regelungen in Tschechien. 
  • Spanien
10. Juli 2024 | 09:00 bis 10:00 Uhr
Unternehmen, die Mitarbeitende nach Spanien entsenden möchten, sind verpflichtet bei den lokalen spanischen Arbeitsbehörden eine telematische Entsendemitteilung einzureichen, wenn die Dauer des Einsatzes 8 Tage übersteigt.
In Webinar Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien erklärt Ihnen unsere Referentin von Germany Trade & Invest (GTAI) über die einzuhaltenden Rahmenbedingungen und gibt Ihnen wertvolle Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Entsensung erfolgreich gestalten können. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Fragen zu stellen und sich praxisnahes Know-how anzueignen.
  • Schweiz
5. September 2024 | 10:00 bis 11:30 Uhr
Die Schweiz ist ein wichtiger und attraktiver Marktfür deutsche Produkte und Dienstleistungen. Sollen jedoch Montage oder anderen Dienstleistungen vor Ort durchgeführt werden, müssen eine Reihe von Punkten beachtet werden.
Zwar können deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz arbeiten lassen, jedoch besteht eine Meldepflicht.
Wir informieren Sie, wo Sie die Meldung abgeben und welche weiteren Formalitäten und Regeln
Sie zu beachten haben.  
  • Österreich
24. Oktober 2024 | 10:00 bis 11:30 Uhr
  • USA
November 2024
  • Luxemburg
Dezember 2024
  • Schweden
Januar 2025
  • Belgien
Februar 2025
Eine Kooperation der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit dem Enterprise Europe Network (EEN).
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