Tourismus - Hessen attraktiv und weltoffen gestalten

Auf einen Blick

Von lebhaften Städtereisen, entspannten Land- und Weintourismus-Erlebnissen über den Aktivurlaub in Radfahr-, Wander- und Wintersportregionen, bis hin zum Messe- und Geschäftsreisetourismus, mit seiner zentralen Lage in Deutschland präsentiert sich Hessen dem nationalen und internationalen Gast als vielfältiges Reiseland mit einer starken und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft. Dennoch stehen hessische Betriebe im Tourismus vor Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel und bürokratischen Belastungen, die die weitere Entwicklung hemmen.
Die Tourismuswirtschaft erfährt oftmals nicht die Wertschätzung, die sie verdient. Touristische Strukturen zahlen aktiv auf die Lebensqualität vor Ort ein und bieten dabei nicht nur dem Gast einen Mehrwert, sondern ganzjährig auch der heimischen Wohnbevölkerung und erhöhen die Attraktivität für den Zuzug von Fachkräften in alle Branchen. Daher ist es notwendig, politische Maßnahmen zu ergreifen, die die Wertschätzung und Förderung des Tourismussektors in Hessen erhöhen, Barrieren abbauen und so die Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung schaffen, um dem Tourismus als wichtigem Standortfaktor Rechnung zu tragen.

Bürokratie und Weltoffenheit

Neben der touristischen Vielfalt zieht Hessen auch mit seinen Messestandorten und dem Flughafen und Finanzplatz Frankfurt internationale Gäste an und verkörpert dabei Weltoffenheit. Doch ausländische Gäste sind im Gegensatz zu deutschen Gästen weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet, einen Meldeschein auszufüllen. Neben dem bestehenden bürokratischen Aufwand für die touristischen Betriebe kann die Unterscheidung in in- und ausländische Gäste zu diskriminierenden Situationen beim Check-In führen. Die Abschaffung des Hotelmeldescheins nur für inländische Gäste kann daher nur ein erster Schritt in Richtung Entbürokratisierung sein. Die Bundesregierung sollte sich für eine komplette Abschaffung des Meldescheins einsetzen.
Auch weitere bürokratische Herausforderungen belasten touristische Betriebe: Hessens vielfältige Kulinarik ist auch durch Saisonalität geprägt. Um die Spielräume für kreative und flexible Angebote im Restaurantbetrieb zu fördern, sollten jedoch Sonderkreationen wie wechselnde Tages- oder Saisongerichte von der elektronischen oder schriftlichen Dokumentation der Zutaten nach der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) ausgenommen werden und eine rein mündliche Informationspflicht ausreichen. In der Praxis ist seit Langem eine große Selbstverantwortung der Kunden und Gäste vorhanden. Gastronomiebetriebe haben ein großes Eigeninteresse, allergische Reaktionen ihrer Gäste oder sonstige Unverträglichkeiten bei den Gästen zu vermeiden. Neben Haftungsfragen steht hier für die Unternehmen das Wohlbefinden der Gäste und der gute Ruf des Betriebes im Fokus.
Der Fach- und Arbeitskräftemangel wird sich in den nächsten Jahren noch weiter intensivieren. Bereits jetzt hat er besonders in der Tourismusbranche und speziell im Gastgewerbe dramatische Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung von Öffnungszeiten, Angeboten touristischer Leistung etc. Dies gilt nicht nur für die ländlichen Gebiete. Es ist daher dringend zu überprüfen, einzelne touristische Engpassberufe in die Liste der “Mangelberufe” (analog zur Gesundheits- und Pflegebranche) aufzunehmen, um ausländischen Arbeitskräften die Arbeitserlaubnis in Deutschland unbürokratischer zu ermöglichen.
Forderungen
  • Abschaffung des Hotelmeldescheins auch für ausländische Gäste.
  • Bürokratische Belastungen reduzieren.
  • Kennzeichnungspflichten nach LMIDV vereinfachen.
  • Touristische Engpassberufe in die Liste der Mangelberufe aufnehmen.

Tourismusfinanzierung

Der Tourismus in Hessen hat sich vom „Fremdenverkehr“ zum Lebensraumgestalter gewandelt. Die Investitionen in touristische und Naherholungsinfrastruktur dienen dabei nicht nur dem Gast, sondern auch der heimischen Bevölkerung und zahlen aktiv auf die Lebensqualität vor Ort ein. Der Freizeitwert einer Region kann dabei branchenübergreifend zur Fachkräftegewinnung genutzt werden. Diesen Mehrwert gilt es auf allen Ebenen weiter hervorzuheben.
Über die Finanzierungsmöglichkeiten der touristischen Infrastruktur wird zunehmend kontroverser diskutiert. Die touristischen Betriebe zahlen, wie jeder andere Gewerbebetrieb, eine Vielzahl an Steuern und zweckgebundene Abgaben. Eine weitere Belastung der Betriebe durch eine Bettensteuer, die Übernachtungen zusätzlich besteuert, lehnen wir entschieden ab. Die Systematik in der Erhebung von Kur- oder Tourismusabgaben ist bundeslandspezifisch und sollte bundesweit synchronisiert werden, um die Transparenz auch gegenüber internationalen Gästen zu erhöhen.
Der Bund hat durch das Angebot des „Kompetenzteams Tourismus des Bundes” Verbesserungen im Bereich der Transparenz der Fördermittelstrukturen erzielt. Allerdings ist die Existenz des Kompetenzteams noch nicht überall durchgedrungen. Hier gilt es die Bekanntheit des Kompetenzzentrums seitens des Bundes zu steigern, stärker in den Bundesländern zu informieren und Doppelstrukturen in der Fördermittelberatung aufzulösen.
Forderungen
  • Keine finanziellen Mehrbelastungen, insbesondere in Form einer Bettensteuer.
  • Beitragserhebungssystematiken bundeslandübergreifend synchronisieren.
  • Bekanntheit des Kompetenzteam Tourismus des Bundes steigern.
  • Doppelstrukturen in der Fördermittelberatung auflösen.
  • Branchenübergreifenden Mehrwert des Tourismus weiter hervorheben.