Steuern - Dem Wirtschaftsstandort bessere Chancen geben
- Auf einen Blick
- Verhinderung der kalten Progression durch Einführung eines Einkommensteuertarifs auf Rädern
- Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau unter Neuausrichtung der Gewerbesteuer und vollständigem Verlustausgleich
- Senkung der Befolgungskosten durch weniger Komplexität, weniger Erklärungspflichten und mehr Pauschalierungen im Steuerrecht
- Keine Schulden für gegenwartsbezogene Ausgaben
Auf einen Blick
Entgegen dem weltweiten Trend ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt erstmals seit mehr als 20 Jahren zwei Jahre in Folge zurückgegangen. Ursache sind eine Reihe von Standortnachteilen, die Unternehmen in Deutschland bewältigen müssen, darunter ein überkomplexes Steuersystem mit einer im internationalen Vergleich besonders hohen Gesamtsteuerbelastung und einem enormen bürokratischen Befolgungsaufwand. Der HIHK fordert deshalb:
- Verhinderung der kalten Progression durch Einführung eines Einkommensteuertarifs auf Rädern
- Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau unter Neuausrichtung der Gewerbesteuer und vollständigem Verlustausgleich
- Senkung der Befolgungskosten durch weniger Komplexität, weniger Erklärungspflichten und mehr Pauschalierungen im Steuerrecht
- Keine Schulden für gegenwartsbezogene Ausgaben
Verhinderung der kalten Progression durch Einführung eines Einkommensteuertarifs auf Rädern
Eine Verhinderung der kalten Progression ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Vielmehr liegt es in der freien Entscheidung des Gesetzgebers, ob der Steuertarif an die Inflation angepasst wird. Der Ausgleich der kalten Progression darf aber nicht Spielball der Politik sein. Die kalte Progression ist leistungsfeindlich. Sie belastet sowohl die Löhne der Arbeitnehmer als auch die Einkommen der ca. 2,5 Millionen Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Verzögerte Anpassungen des Steuertarifs hemmen Investitionen und berufliche Entscheidungen. Ein automatischer Inflationsausgleich im Steuertarif (Einkommensteuertarif auf Rädern) verhindert die kalte Progression. Der Steuertarif verändert sich dadurch jedes Jahr entsprechend dem Kaufkraftverlust, indem die für die Besteuerung maßgeblichen Werte an die Inflation angepasst werden. Die neuen Eckwerte werden von der zuständigen Behörde entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex berechnet und per Verordnung bekannt gegeben. Dadurch ist sichergestellt, dass das Verhältnis zwischen der Steuerbelastung und der Kaufkraft des Einkommens gleich bleibt, solange nicht der Gesetzgeber Steuererhöhungen beschließt.
Forderungen
- Einführung eines automatischen Inflationsausgleichs im Steuertarif (Einkommensteuertarif auf Rädern)
Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau unter Neuausrichtung der Gewerbesteuer und vollständigem Verlustausgleich
In Deutschland werden Unternehmensgewinne durch Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer mit durchschnittlich ca. 30%, je nach Gemeinde auch deutlich mehr, belastet. Damit zählt Deutschland in der EU und unter den OECD-Staaten zu den Spitzenreitern bei der Unternehmensbesteuerung. Angesichts knapper Kassen der Kommunen drohen weitere Erhöhungen der Gewerbesteuer. Die Hinzurechnungen von Mieten und Pachten machen die Gewerbesteuer ungerecht und sie erfordert eine zusätzliche Steuererklärung und damit unnötigen Bürokratieaufwand. Sie sollte daher durch eine aus der Einkommen- und Körperschaftssteuer abgeleitete Kommunalsteuer mit eigener Hebesatzkomponente ersetzt werden. Außerdem sollten sich Verluste steuerlich spiegelbildlich zu den Gewinnen auswirken. Das ist aber nicht der Fall. Gewinne und Verluste halten sich nicht an das Kalenderjahr, aber ein Verlustvortrag in künftige Jahre oder ein Verlustrücktrag in vorangegangene Jahre ist nur in engen Grenzen möglich. In der Gewerbesteuer ist der Verlustrücktrag sogar ganz ausgeschlossen. Die Beschränkungen der Verlustverrechnung machen Unternehmen krisenanfälliger und belasten vor allem diejenigen, die investieren. Daher ist ein Verlustrücktrag in allen Steuerarten in tatsächlich entstandener Höhe und über den gesamten Lebenszyklus des Unternehmens zuzulassen.
Forderungen
- Deckelung der Steuerbelastung für Unternehmen auf 25%
- Abschaffung des Solidaritätszuschlags
- Ersetzung der Gewerbesteuer durch eine Kommunalsteuer mit Hebesatzkomponente
- Unbeschränkter Verlustrücktrag in allen Steuerarten, mindestens aber auf fünf Jahre
Senkung der Befolgungskosten durch weniger Komplexität, weniger Erklärungspflichten und mehr Pauschalierungen im Steuerrecht
Die Unternehmen möchten sich gesetzeskonform verhalten, scheitern aber oft an unverständlichen Vorgaben. Geschäftschancen werden aus Sorge vor dem bürokratischen Aufwand und Unsicherheit über die steuerlichen Konsequenzen nicht genutzt. Der Gesetzgeber muss dringend bürokratiearme Steuerregeln für Unternehmertum schaffen. Berücksichtigt werden sollte, dass aufgrund des Fachkräftemangels in der Steuerberatung gerade Start-Ups und kleine Unternehmen immer öfters ohne Steuerberater zurechtkommen müssen. Zur Erhaltung der Liquidität für zeitnahe Investitionen sollte übergangsweise die degressive Abschreibung von Wirtschaftsgütern mit 25% fortgeführt werden, langfristig sollten aber die derzeit mehr als 100 verwendeten AfA-Tabellen durch drei Gruppen von Wirtschaftsgütern und drei AfA-Fristen ersetzt, die GWG-Grenze auf 5.000 Euro angehoben und höhere Kleinbetrags- und Pauschalregeln eingeführt werden. Wertgrenzen, Termine und Definitionen müssen in Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie in allen Steuerarten gleich sein. Die Steuerbilanz ist an internationale Standards anzupassen. Schließlich sollte die verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von zukünftig zu verwirklichenden Sachverhalten so ausgestaltet werden, dass jedes Unternehmen ohne Hinzuziehung von Fachleuten schnell Rechtssicherheit erhalten kann.
Forderungen
- Anhebung der GWG-Grenze auf 5.000 Euro
- Übergangsweise Fortführung der degressiven AfA von 25%
- Langfristig Ersetzung der AfA-Tabellen durch drei AfA-Fristen
- Gleichklang von Wertgrenzen, Terminen und Definitionen in allen Steuerarten und der Sozialversicherung
- Ausbau der verbindlichen Auskunft zu einem praxistauglichen Instrument mit niedrigschwelligem Zugang
Keine Schulden für gegenwartsbezogene Ausgaben
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse hat sich grundsätzlich bewährt und entscheidend dazu beigetragen, dass finanzieller Spielraum zur Bewältigung der Corona-Pandemie bestand. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass mehr finanzieller Handlungsspielraum des Staates nicht zwangsläufig zu mehr Investitionen führt. Die wachstumsbedingten Rekordeinnahmen vergangener Jahre wurden für gegenwartsbezogene, nicht dauerhaft wirksame Ausgaben verwendet, während sich gleichzeitig die Standortbedingungen verschlechterten. Eine etwaige Reform der Schuldenbremse muss sicherstellen, dass Steuereinnahmen effizient verwendet werden, Investitionen in Infrastruktur wie Straßen, Stromnetze, digitale Netze sowie in Bildung und Forschung Priorität haben und gegenwartsbezogene Ausgaben nicht über-proportional ansteigen. Denn letztlich müssen alle Staatsausgaben, auch Zins und Tilgung von Schulden, von den Steuerzahlern erwirtschaftet werden. Dies geht nur, wenn die Mehrausgaben des Staates ihren wachstumsfördernden Zweck nicht verfehlen und zu einer stabilen, nachhaltigen Einnahmebasis für die öffentlichen Haushalte führen.
Forderungen
- Reform der Schuldenbremse nur für Maßnahmen mit nachweislich positivem Effekt auf Wirtschaftswachstum