Recht - Stärkung des Mittelstands durch Bürokratieabbau

Auf einen Blick

Der bürokratische Aufwand, den Unternehmen mit Berichts-, Nachweis-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten ausgesetzt sind, droht schon längst im Vergleich zu vorhandenen Ressourcen außer Verhältnis zu fallen. Dies betrifft insbesondere KMU, die in Deutschland rund 99 Prozent aller Unternehmen und deutlich mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft stellen. Der Bürokratieabbau sollte dabei als kostenloses Wachstumsprogramm verstanden werden. Er birgt die Möglichkeit, freiwerdende Ressourcen für sinnvollere Investitionen zu nutzen. Auch wenn diese Problematik bereits seit Jahrzehnten virulent ist, zeigt sich in unseren regelmäßigen Befragungen bei Mitgliedsunternehmen, dass sich die Belastungen durch unnötige Bürokratie weiterhin als erheblichste Schwierigkeit darstellen und nach wie vor weiter anwächst anstatt zurückgeführt wird.
  • Stärkung des Mittelstands durch Stärkung der KMU
  • Mehr Beteiligung der Unternehmen im Rechtsetzungsverfahren
  • Digitalisierung und Datenschutzerleichterungen als Beschleunigungselement

Stärkung des Mittelstands durch Stärkung der KMU

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellt die Bürokratiebelastung nicht nur erhebliche finanzielle Einbußen dar, sondern hemmt spiegelbildlich bei Potenzialen im Rahmen der Innovationsfähigkeit und des Wachstums im Allgemeinen. Ziel muss es sein, den Mittelstand als wichtige Säule in der deutschen und europäischen Wirtschaft bewusst zu stärken. Bürokratieabbau ist hier die Chance, Unternehmertum und Innovationsfreude nachhaltig und spürbar aufleben zu lassen.
Sind Informations- und Offenlegungspflichten bei größeren Unternehmen gerechtfertigt und verhältnismäßig, muss insbesondere darauf geachtet werden, dass KMU in diesem Zusammenhang nicht mittelbar in Mitleidenschaft gezogen werden. Die bewusste und richtige Abgrenzung zu KMUs darf dahingehend in keiner Weise verschwimmen. Die frühzeitige Umsetzung der Anhebung der KMU-Schwellenwerte war hierfür essenziell. Sie kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im § 267 HGB auch eine Anhebung der Schwellenwerte für Mitarbeiterzahlen erforderlich ist. Hierauf sollte die Bundesregierung im Rahmen einer aktiven Rolle auf EU-Ebene hinwirken.
Forderungen
  • Bürokratieabbau als Chance für mehr unternehmerische Freiheit
  • Strikte Trennung zwischen KMU und größeren Unternehmen
  • Anhebung der Schwellenwerte für Mitarbeiterzahlen

Mehr Beteiligung der Unternehmen im Rechtsetzungsverfahren

Klare und verständliche Rechtsetzung kann Bürokratiekosten in Unternehmen entscheidend senken. Für die Umsetzung dieser Ziele ist es essenziell, dass Unternehmen so früh wie möglich in die Rechtsetzungsverfahren eingebunden werden. Geeignete Instrumente sind hierfür (KMU-)Praxis-Checks präventiv innerhalb der Rechtsetzung sowie retrospektiv in Bezug auf bereits bestehende und verbesserungswürdige Regelungswerke. Bürokratieabbau darf nicht nur ein politisches Ziel sein, sondern muss auch praktisch und spürbar umgesetzt werden.
Den Versuch der Bundesregierung, im Rahmen des Entwurfs des Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV Abhilfe zu schaffen, erkennen wir als ersten Schritt in die richtige Richtung an. Er kann jedoch in Anbetracht einer Bürokratiebelastung der Wirtschaft in Höhe von 65 Milliarden Euro nur der Anfang sein. Die im Rahmen der Bürokratiebremse eingeführte „One-in-one-out“-Regel sollte in der Zielsetzung für die Zukunft einer progressiveren und einer dem Anspruch gerecht werdenden „One-in-two-out“-Regel weichen.
Forderungen
  • Rechtsetzungsverfahren verbessern
  • Ständige Praxis-Checks
  • BEG IV als Startinitiative nutzen

Digitalisierung und Datenschutzerleichterungen als Beschleunigungselement

Deutschland bekleidet in der digitalen Verwaltung bei der öffentlichen Dienstleistung für Bürger und Unternehmen sowie vorausgefüllten digitalen Formularen nach wie vor einen der letzten Plätze. Damit liegt man unter dem EU-weiten Durchschnitt.
Es fehlt weiterhin an einem gemeinsamen Zielbild einer zukunftsorientierten digitalen Verwaltung. Die Wirtschaft braucht zwingend ein digitales, nutzerfreundliches Angebot der öffentlichen Verwaltung. Hierbei wird der Ruf nach einem Once-Only-Prinzip zu Recht laut. Ein synchroner und vollautomatischer Datenabruf würde Aufwände für Unternehmen erheblich reduzieren und ist daher schrittweise anzustreben.
Vom Standpunkt des Mittelstands aus braucht es eindeutige und KMU-freundliche Erleichterungen. So bedarf es z. B. einer Anpassung der Fallgruppen des Art. 30 Abs. 5 DSGVO. Die Ausnahme läuft in der Praxis ins Leere, da sie voraussetzt, dass die Datenverarbeitung „nur gelegentlich“ erfolgen darf. Damit sind die vielen kleinen Unternehmen, die Lohnabrechnungen selbst vornehmen, gerade nicht von der Pflicht befreit.
Forderungen
  • Zielbild einer digitalen Verwaltung entwerfen
  • Once-Only-Prinzip umsetzbar machen
  • Ausnahmen für KMU in der DSGVO