Berufliche Aus- und Weiterbildung - Zukunftsorientiert anpassen

Auf einen Blick

Die Aus- und Weiterbildung steht vor großen Herausforderungen, die eine zukunftsorientierte Anpassung erfordern. In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist es essenziell, dass das Berufsbildungsgesetz (BBiG) modernisiert wird, um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden. Berufsschulen müssen als starke Partner im dualen System gestärkt und mit zeitgemäßen Inhalten sowie technischen Ressourcen ausgestattet werden. Weiterbildungsunternehmen brauchen einen sicheren Rechtsrahmen, der die gelebte Realität ihrer Zusammenarbeit mit Dozenten aus der Wirtschaft anerkennt. Zudem ist es unerlässlich, Berufssprachkurse weiter auszubauen und an die Bedürfnisse der zunehmend internationalen Belegschaft anzupassen. Nur durch diese gezielten Maßnahmen kann eine zukunftssichere und qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung gewährleistet werden, die sowohl den Unternehmen als auch den angehenden Fachkräften langfristig Perspektiven bietet.
  • Reform des Berufsbildungsgesetz
  • Stärkung der Berufsschulen
  • Rechtssicherheit für Bildungsunternehmen
  • Mehr Berufssprachkurse

Berufsbildungsgesetz muss erneuert werden

Bei den jüngsten Änderungen des BBiG im Jahr 2024 sind notwendige Überarbeitungen zur Entlastung des Ehrenamts sowie zur Stärkung der Aussagekraft von IHK-Zeugnissen unberücksichtigt geblieben. IHK-Prüfungen stellen die berufliche Handlungsfähigkeit fest. Prüfende müssen aus der Praxis kommen und ihre Expertise ehrenamtlich einbringen. In den letzten Jahren ist der Aufwand für die Prüfenden jedoch immer mehr gestiegen. Das Zwei-Prüfenden-System, das bereits für schriftliche Prüfungen möglich ist, sollte daher auf alle Prüfungen ausgedehnt werden. Außerdem sollten jeweils einzelne Prüfungsausschüsse einzelne Prüfungsleistungen bewerten können.
In der höher qualifizierenden Berufsbildung sollten die Fortbildungsstufen einheitlich betitelt werden. Obwohl bereits als Zielvorgabe im BBiG formuliert, wird es nicht konsequent umgesetzt: Dies betrifft die zweite und dritte Fortbildungsstufe, die im BBiG als Bachelor Professional und Master Professional bezeichnet werden. So wird der kaufmännische Betriebswirt bereits als „Master Professional in Business Management“ bezeichnet, der Technische Betriebswirt weiterhin als „Geprüfter Technischer Betriebswirt“. Eine Sammel-Änderungsverordnung sollte diesen „Wildwuchs“ bei den Abschlussbezeichnungen beenden.
Ferner sollte die Evaluierung bei der Validierung informell erworbener Kompetenzen bereits nach drei Jahren erfolgen, und nicht erst nach zehn Jahren.
Forderungen
  • Prüferehrenamt entlasten.
  • Abschlüsse in der höheren Berufsbildung einheitlich benennen.
  • Evaluation der Validierung informell erworbener Kompetenzen bald angehen.

Stärkung der Berufsschule

Der Standort einer Berufsschule entscheidet mit über die Attraktivität von dualer Berufsausbildung. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Auszubildende, die an Bundeslandgrenzen wohnen, in ihrem bundeseinheitlichen Ausbildungsberuf keine Schule jenseits der Landesgrenzen besuchen dürfen. Hessen mit Grenzen zu sechs Nachbarländern ist davon besonders betroffen. Die KMK ist daher aufgefordert, die länderübergreifende Beschulung zu vereinfachen.
Eine Zersplitterung eines Berufs in mehrere Fachrichtungen erschwert die Beschulung. Sozialpartner und der Bund als Gesetzgeber müssen daher bei Neuordnungen von Berufen auch die Auswirkungen auf die Schulstandorte mitbedenken.
Deutschland braucht eine digitale Bildungsstrategie. Um gleiche Lernverhältnisse für die bundesweit einheitlichen Ausbildungsberufe herzustellen, sollten deutschlandweite Standards verabredet werden.
Diese sollten die Aspekte IT- und Medienkompetenzen, auf digitalen Unterricht abgestimmte Lernkonzepte und Unterrichtsmethoden sowie die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur umfassen. Eine länderübergreifende Zusammenarbeit für digitale Unterrichtsmaterialien ist wichtig.
Forderungen
  • Fachrichtungen bei Neuordnungen reduzieren.
  • Länderübergreifende Beschulung ermöglichen.
  • Standards für deutschlandweite Digitalstrategie.

Hürden in der Weiterbildung abbauen

Die gesetzlichen Sozialversicherungen haben nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die Beurteilungskriterien zur Feststellung des Erwerbsstatus von freiberuflich tätigen Personen verschärft. Die pauschale Übertragung der angepassten Beurteilungskriterien auf die gesamte berufliche Aus- und Weiterbildung in der Wirtschaft führt praktisch zum Ausschluss von freiberuflicher Tätigkeit.
Weiterbildung in Deutschland geschieht durch unternehmensnahe Bildungsträger und schlagkräftige Weiterbildungsabteilungen. Für ein praxisnahes Weiterbildungsangebot setzen diese externe Honorarkräfte und freiberuflich tätigen Mitarbeitern ein. Die neue Beurteilungspraxis in der Sozialversicherung verunsichert Bildungsunternehmen, führt dazu, dass Dozenten ihre Tätigkeit einstellen und damit zur Ausdünnung des Weiterbildungsangebotes.
Der Gesetzgeber sollte die Rechtsunsicherheit bei Bildungsanbietern und ihren freiberuflichen Dozenten zur Beurteilungspraxis der Sozialversicherungen beenden, indem er im Sozialgesetzbuch durch Änderung Klarheit schafft.
Forderungen
  • Im Sozialgesetzbuch freiberuflichen Dozentenstatus definieren.

Das Erlernen der Berufssprache muss deutlich verbessert werden

Die Wirtschaft ist auf ausländische Fach- und Arbeitskräfte angewiesen, um dem Arbeitskräftemangel begegnen zu können. Sprachkenntnisse sind ein zentraler Baustein für die Integration in den Betrieb. Für die Förderung der Berufs- und Fachsprache Deutsch sollten prioritär digitale Formate vom BAMF eingesetzt werden. Damit ermöglicht man auch Teilnehmern in ländlichen Regionen einen besseren Zugang, die Kurse selbst würden rentabel. Für Unternehmen, die ihre Beschäftigten melden wollen, sollte das Zugangsprocedere deutlich vereinfacht werden.
Forderungen
  • Digitales Erlernen der Berufssprache Deutsch ermöglichen.