Aufstiegsprämie

Bonus in Höhe von 1.000 Euro für erfolgreiche IHK-Absolventinnen und Absolventen in der Aufstiegsfortbildung

Gefördert aus Mitteln des Landes Hessen

Absolventinnen und Absolventen der hessischen IHKs, die eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach BBiG bzw. HwO erfolgreich abgeschlossen haben, welche von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wurde (siehe hierzu auch www.dqr.de), können auf Antrag eine Förderung erhalten. Hierzu gehören u.a. die Prüfungen zum/zur Industriemeister/in oder Fachmeister/in.
Mit der Aufstiegsprämie sollen finanzielle Anreize dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden.

Voraussetzungen

Die Prüfung muss in Hessen oder Deutschland vor der jeweiligen zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt worden sein (zuständige Stellen in Hessen).
Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss in Hessen liegen. In Fällen, in denen die Prüfung in einem anderen Bundesland als Hessen abgelegt wurde, obwohl sie in Hessen grundsätzlich angeboten wurde, müssen Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses beide in Hessen liegen.
Die Prämie muss spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden.
Die genauen Voraussetzungen sind unter aufstiegspraemie.hessen.de zu finden.

Aufstiegsprämie für „Geprüfte Rechtsfachwirte“

Die Abwicklung der Anträge der geprüften Rechtsfachwirte erfolgt ebenfalls über den HIHK. Die Aufstiegsprämie kann nur hier beantragt werden.