HIHK zu Lieferkettengesetz: Trotz Anpassung kritisch für Hessens Wirtschaft

12. Februar 2021

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) bewertet das geplante Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtengesetz, auf das sich die Bundesregierung verständigt hat, kritisch. Zwar habe es im Vergleich zu den ursprünglichen Eckpunkten für die Wirtschaft wichtige Anpassungen gegeben. Dennoch drohe das Gesetz Betriebe zu überfordern und für sie nachteilig im internationalen Wettbewerb zu werden.
Dazu äußert sich Kirsten Schoder-Steinmüller, Vizepräsidentin des HIHK:
„Die hessische Wirtschaft steht zu ihrer Verantwortung und ist dafür bereits heute in ihrem Einflussbereich tätig. Das geplante Gesetz droht für viel Bürokratie und Unsicherheit bei hessischen Betrieben zu sorgen.
Jetzt kommt es auf eine praktikable Umsetzung an. Unklar ist bislang, wie Betriebe ohne größere Marktmacht Veränderungen bei ihren direkten Zulieferern herbeiführen sollen. Wie die geforderten Risikoanalysen aussehen sollen, um der Sorgfaltspflicht rechtssicher nachzukommen. Und wie hessische Unternehmen möglichen Hinweisen bei ausländischen Zulieferern von Zulieferern nachgehen sollen. 
Das Gesetz soll erst ab 2023 gelten und zunächst nur größere Betriebe erfassen. Klar ist aber: Die Verpflichtungen werden sehr schnell und konsequent auch an kleinere Betriebe durchgereicht werden.
Die unternehmerischen Risiken, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, sind für große wie kleine Betriebe schwer zu kalkulieren. Das politisch gewünschte und beförderte Engagement unserer Wirtschaft im Ausland wird so maßgeblich erschwert. In Schwellen- und Entwicklungsländern, in denen unsere Investitionen gebraucht werden, könnten sie durch das Gesetz ungewollt verhindert werden.
Es ist vor allem eine staatliche Pflicht, die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards einzufordern und Menschenrechte zu schützen. Diese Verantwortung soll jetzt auf Unternehmen abgewälzt werden. Für sie wird staatlicherseits eine Drohkulisse aufgebaut, die Bußgelder und Ausschlüsse bei öffentlichen Ausschreibungen vorsieht.“