Reform der Grundsteuer: Wirtschaft kritisiert Gesetzentwurf

29. September 2021

Die hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) kritisieren den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer. Sie begrüßen zwar einen Reformansatz auf Landesebene, sehen aber Anpassungsbedarf beim Verfahren zur Ermittlung des Steuermessbetrages. 
„Aus Sicht der Wirtschaft macht die Landesregierung das Gesetz unnötig komplex. Statt eines komplizierten Flächen-Faktor-Verfahrens schlagen wir vor, allein Grundstücksfläche und Gebäudefläche zu betrachten. Das wäre für Wirtschaft und Verwaltung deutlich einfacher und verständlicher“, sagte Dr. Christian Gastl, Vizepräsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK). 
„Durch die Betrachtung der Lage eines Grundstücks steigt künftig auch die Grundsteuerbelastung stetig. Das kommt schleichenden Steuererhöhungen gleich. Die lagebedingte Spreizung der Grundsteuerbelastung ist nicht gerechter, weil viele eigentlich vergleichbare Immobilien durch die Einteilung in Zonen ungleich besteuert werden. Es kann nicht unser Ziel sein, Gewerbe aus attraktiven Innenstadtlagen zu verdrängen“, so Gastl weiter.
Nach dem Vorschlag der IHKs wäre der Steuermessbetrag für alle gleich großen und nutzungsgleichen Grundstücke in Hessen identisch. Er ergäbe sich aus der Grundstücksfläche und der Gebäudefläche, letztere aufgeteilt nach den Kriterien Wohnen und Nicht-Wohnen. Damit müssten Anpassungen nur dann vorgenommen werden, wenn es zu Änderungen am Grundstück oder Gebäude käme. Die auch aus Sicht der Wirtschaft sinnvolle Differenzierung der Grundsteuerlast zwischen den Kommunen wäre wie bisher über unterschiedlich hohe Hebesätze möglich.
Die hessische Wirtschaft spricht sich zudem gegen die Einführung einer Grundsteuer C für baureife Grundstücke aus. „Hessische Unternehmer dürfen nicht bestraft werden, wenn sie für ein späteres Wachstum ihres Betriebes vorsorgen, indem sie Flächen für Investitionen bereithalten. Es wäre besser, überbordende Regeln abzuschaffen, statt neue einzuführen“, hob Gastl hervor. Hessen solle sich auch mit Blick auf den Standortwettbewerb ein Beispiel an Bayern nehmen und auf die Einführung der Grundsteuer C verzichten. Die kurzfristigen monetären Vorteile stünden in keinem Verhältnis zu den negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort.