Bundesweite Notbremse: Rückschritt für Hessens Wirtschaft

16. April 2021

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die unter anderem eine bundesweite Notbremse vorsieht und heute in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, kommentiert Robert Lippmann, Geschäftsführer des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK):
„Für Hessens Wirtschaft ist die geplante Anpassung des Infektionsschutzgesetzes ein großer Rückschritt. Kontaktreduzierung ist aktuell zweifellos geboten. Kontaktarmes Wirtschaften zu untersagen, ist aber völlig unverhältnismäßig. Diese Notbremse bremst nicht die Not vieler Händler und Gastronomen. Sie verschärft sie und verwehrt tausenden notleidenden Betrieben in Hessen die Chance, aus eigener Kraft über die Runden zu kommen.
Das Gesetz bedeutet auch das Aus für die hessischen Modellkommunen. Dabei sollten sie doch Lösungen aufzeigen, die uns einen Ausweg aus diesem Dauer-Lockdown weisen. Click and Meet und möglicherweise Click & Collect werden auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Nur wenige körpernahe Dienstleistungen sind mit vorherigem Negativtest wahrnehmbar. Wenigstens diese Regelung müsste auch für den Non-Food-Einzelhandel, die Außengastronomie und weitere körpernahe Dienstleister gelten. Denn das Infektionsrisiko im Einzelhandel und weiteren Wirtschaftsbereichen ist niedrig. Das bescheinigt auch das RKI.
Die alleinige Orientierung an einer Inzidenz von 100 erschwert Perspektiven. Sie verhindert sachgerechte Lösungen, selbst wenn das Infektionsgeschehen klar lokalisierbar und beherrschbar ist.
Im sechsten Monat des zweiten Lockdowns benötigt Hessens Wirtschaft dringender denn je eine Öffnungsperspektive. Unter den Rahmenbedingungen des Infektionsschutzgesetzes werden wir diesem Ziel keinen Schritt näher kommen. Mit Testangeboten, der Impfbereitschaft von Betrieben, digitaler Termin- und Kontaktorganisation, Abstand und Masken stehen alle dafür notwendigen Elemente bereit. Dass sie nicht klug verknüpft werden, ist ein anhaltendes, schweres Versäumnis zu Lasten unserer Wirtschaft und aller Beschäftigten.“