Hessische Wirtschaft fordert Rücknahme der Bonpflicht

3. Januar 2020

Anlässlich der anhaltenden Diskussion um die Bonpflicht und der Kleinen Anfrage der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag äußert sich Robert Lippmann, Geschäftsführer des Hessischen Industrie- und Handelskammertages:
„Die Bonpflicht belastet alle steuerehrlichen Unternehmen in Hessen, die ihre Umsätze rechtskonform erfassen. Daher fordert die hessische Wirtschaft, dass die Ausdruckpflicht ohne Kundenwunsch zurückgenommen wird. Vor allem sollten Kleinbetragsbelege von der Regelung ausgenommen werden. Kein einziger Papierausdruck eines Kassenbons wird systematisch geplanten Betrug verhindern können. Denn der findet in der Regel vor und nicht in der Kasse statt.
Durch die Bonpflicht verlängert sich das Bezahlen für Kunden bei jedem Kauf unnötig. Es müssen auch weitergehende Sicherheitsangaben auf die Belege gedruckt werden. Das verdoppelt schnell Länge und Umfang der Bons. Die Folge ist eine schiere Flut an ausgedruckten Belegen. Eine Ressourcenverschwendung, die ökologisch wie ökonomisch fragwürdig ist. Sie widerspricht allen ökologischen Bemühungen.
Die mit der Bonpflicht verbundenen Mehrkosten für Papier, Druck und Entsorgung treffen gerade kleinere Händler erheblich. Sie können die Mehrkosten in der Regel nicht an ihre Kunden weitergeben. Zwar können Unternehmen bei so genannten ‚alltäglichen Barverkäufen‘ einen Befreiungsantrag stellen. Dieser wird aber von Finanzämtern regelmäßig mit der Begründung abgelehnt, dass keine ‚sachliche oder persönliche Härte‘ vorläge.
Steuerbetrug lässt sich durch die Instrumente der unangemeldeten Kassen-Nachschau und anonyme Testkäufe wirkungsvoll bekämpfen. Dafür braucht es keine Bonpflicht, die alle Unternehmen, Kunden und die Umwelt belastet.“