Fristverlängerung bei Kassenumstellung: Hessen berücksichtigt Interessen der Wirtschaft

13. Juli 2020

Die hessische Wirtschaft begrüßt den Beschluss des hessischen Finanzministeriums, Unternehmen bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben.
„Aus Sicht der Wirtschaft ist die Fristverlängerung bei der Kassenumstellung ein gutes Signal. In der derzeitigen Situation ist es wichtig, Händler und Gastwirte, denen durch die Corona-Pandemie die Umsätze weggebrochen sind, nicht zusätzlich mit der Umstellung auf neue Kassensysteme zu belasten“, sagt Michael Römer, Steuerexperte des Hessischen Industrie- und Handelskammertages.
„Bis zum heutigen Zeitpunkt ist auch nicht absehbar, ob der Einbau der technischen Sicherheitseinrichtungen bis Ende September 2020 überhaupt realisierbar gewesen wäre. Noch steht der technische Standard nicht flächendeckend zur Verfügung. Mit der Entscheidung, den Unternehmen bis zum 31. März 2021 Zeit für die Umstellung einzuräumen, beweist das Land Augenmaß“, so Römer weiter.
Zum Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Die Finanzministerien in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben vor wenigen Tagen per Erlass diese Frist verlängert. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden. In Hessen gilt dies, wenn das Unternehmen
  • die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat;
  • den Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen hat, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.